Tichys Einblick: Sie haben Post vom Landgericht Hamburg bekommen?
Dirk Schmitz: Ja, ein Abweisungsbeschluss des Landgerichts Hamburg. Anlass war ein Antrag von HateAid auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich. Die NGO wollte mir untersagen, ihre beiden Geschäftsführerinnen „Linksextremistinnen“ bzw. „linkswoke Faschistende“ zu nennen.
Ich hatte meinen Beitrag fast vergessen: Ich veröffentlichte im Dezember 2025 bei Facebook einen Kommentar zu Trumps Einreiseverboten in die Staaten mit dem Hinweis, die Damen von HateAid als Linksextremisten hätten das eigentlich verdient, weil sie sich in ausgesprochen negativer Weise zum Thema Meinungsfreiheit und in positiver Weise zum Thema Zensur geäußert hatten.
Und wie das im Tagesgeschäft ist: Ich hatte das fast schon wieder vergessen. Dann aber bekam ich von deren Anwältin eine Unterlassungsforderung, ebenso übrigens wie Daniel Matissek, der damals meinen Facebook-Eintrag mit meiner Genehmigung in seinen Publikationen übernommen hatte.
Dies habe ich mit umfassender juristischer Begründung abgelehnt. Dann haben wir lange nichts mehr gehört. Bis wir doch noch ein Anschreiben des Landgerichts Hamburg mit einem Einstweiligen Verfügungsantrag und einer dreitägigen Stellungnahmefrist erhielten. Die habe ich dann gepfeffert abgegeben.
Und dann habe ich wieder ganz furchtbar lange nichts mehr gehört – bis ich dann neugierig selbst dort angerufen habe, ob es den Fall noch gebe. Daraufhin lachte der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle: Er meinte, bei uns geht nichts verloren. Sache liege „in work“. Und dann habe ich gestern in meinem Anwaltspostfach die abweisende Verfügung gefunden.
Kann HateAid den Bescheid anfechten?
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