Die Pflegeversicherung – ein Pflegefall

vor 9 Monaten

Die Pflegeversicherung – ein Pflegefall
Bildquelle: Tichys Einblick

Die Pflegeversicherung ist zahlungsunfähig. Nicht erst seit gestern oder vorgestern; genau genommen war sie das schon immer. Wieder einmal sollen die Beiträge erhöht und die Leistungen zusammengestrichen werden, die Pflegestufe Eins, erst neulich eingeführt, könnte am Ende ganz und gar entfallen. Stabil, verlässlich, zukunftsfähig soll die Versicherung werden – was aber nicht gelingen kann, so lange sie an ihrem Geburtsfehler festhält, der Rücksichtslosigkeit gegen Eltern, Kinder und Familien.

Statt aus den Fehlern der Rentenversicherung zu lernen, hatte Norbert Blüm, der Erfinder der Pflegekasse, deren Fehler wiederholt. Rücksichtslos gegen ihr wahres Kapital, das Humankapital, hat diese Kasse Erwartungen geweckt, die sie niemals erfüllen konnte. Das Unternehmen arbeitet wie ein Totengräber, der seine Kraft darauf verwendet, sich selbst unter die Erde zu schaufeln. Überlebensfähig war die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Gestalt noch nie, ihre Pleite immer nur eine Frage der Zeit.

Bekanntlich hält er nicht. Sein Geburtsfehler, der Verstoß gegen das Gebot der ausgleichenden Gerechtigkeit, hängt ihm nach und treibt den Sozialstaat von einer Krise in die nächste. Weil dieser Fehler in der Pflegeversicherung besonders krass zu Tage tritt, hatte das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, zumindest hier, beim Pflegerisiko, die Eltern angemessen zu entlasten; was der Gesetzgeber, widerwillig und kümmerlich genug, dann auch getan hat, indem er Vätern und Müttern einen Beitragsrabatt von gerade einmal 0,25 Prozentpunkten gewährte. Dem weitergehenden Auftrag, Renten- und Krankenversicherung unter demselben Gesichtspunkt zu überprüfen und neu zu gestalten, ist er bis heute nicht nachgekommen.

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