Die Folterprozesse offenbaren das Versagen der deutschen Flüchtlingspolitik

vor etwa 1 Jahr

Die Folterprozesse offenbaren das Versagen der deutschen Flüchtlingspolitik
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188 Verhandlungstage über drei Jahre: Es war ein langer Prozess, doch jetzt ist Alaa Mousa, auch als „der syrische Folterarzt“ bekannt, vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main schuldig gesprochen worden – wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in zehn Fällen, Mord in einem Fall und Kriegsverbrechen gegen Personen in drei Fällen. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, und da das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellte und anschließende Sicherheitsverwahrung anordnete, wird sie auch wirklich lebenslang sein.

Hört man sich die Anklage der Bundesanwaltschaft an – sieben Stunden hielten die beiden Bundesanwältinnen vor dem Staatsschutzsenat ihr Schlussplädoyer –, ist es nicht übertrieben, Mousa als „Folterarzt“ zu beschreiben. Es ist keine haltlose, reißerische Bezeichnung, wie man sie aus fett gedruckten Schlagzeilen sonst kennt. Mousa stammt ursprünglich aus Homs in Syrien, studierte Medizin, arbeitete in einem Militärkrankenhaus in Homs, bevor er nach Damaskus wechselte und schließlich nach Deutschland kam. Seine Tätigkeit im Militärkrankenhaus Homs lässt sich jedoch kaum als „Arzt“ betiteln. Er war Teil einer Gruppe Ärzte, die man dort als die „Beseitigungsgruppe“ kannte.

Beseitigt wurden inhaftierte Oppositionelle gegen Assad und sein Regime. Schnell und sauber beseitigte Mousa jedoch nicht. Einem 14-jährigen Jungen in seiner Gefangenschaft soll er Alkohol über die Genitalien gegossen und sie daraufhin angezündet haben. Mehrere Häftlinge soll er mit einer ähnlichen Methode, etwa gezielt an Wunden, angezündet haben. Nachts soll er sie drangsaliert haben, indem er sie an der Decke hängte oder mit kaltem Wasser übergoss. Einen jungen Mann soll er an der Decke aufgehängt haben, sodass ihm beinahe das Rückgrat brach.

Bei Verhören sollen die Gefangenen mit Stromstößen und Schlägen gequält worden sein.

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