Es sind nur drei Worte, doch es sind die Entscheidenden, die der deutschen Wirtschaft wie ein Mühlstein am Hals hängen könnten: „in Verbindung mit“.
Wo hätte man in der Debatte um das am Dienstag beschlossene Schuldenpaket zuerst hinschauen sollen? Auf die gigantische Schuldensumme von bis zu 1,8 Billionen Euro (1.800.000.000.000 Euro), auf die Tatsache, dass diese Schuldenberge mithilfe einer Grundgesetzänderung noch im alten, abgewählten Bundestag im Eilverfahren durchpeitscht worden sind oder dass nun im Grundgesetz steht, dass 100 der 500 Milliarden Euro Sondervermögen „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ vorgesehen sind?
Letzteres hat einen juristischen Streit ausgelöst, ob und inwiefern diese Worte, die nun – so denn der Bundesrat am Freitag zustimmt – im Grundgesetz stehen werden, das Ziel der Klimaneutralität schon für das Jahr 2045 zum Staatsziel erklären könnten und daraus, durch entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heftige Einschränkungen für die Wirtschaft und Industrie die Folge sein könnten.
„Mitnichten“, hatte der CDU-Politiker Philipp Amthor in einem Gastbeitrag in der Welt Entwarnung geben wollen, denn weiter schreibt er: „Geregelt wird keine neue Staatszielbestimmung, sondern lediglich eine Zweckbestimmung für den Staatshaushalt.“ Die Grüne Partei scheint eine andere Rechtsauffassung zu haben, wie sie im Deutschen Bundestag offenbarte.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










