Nach einem über dreimonatigen Rechtsstreit gelang die erfolgreiche Verteidigung gegen einen juristischen Angriff des DGB: Das Gericht bestätigt die Zulässigkeit der zentralen TE-Analyse. Sie lautet: „DGB hetzt Mob auf das TE-Team“. Damit ist die (Mit-)Verantwortlichkeit klargestellt: Der DGB hat eine Situation mit hervorgerufen, die später in eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung gegen ein Kamerateam von Tichys Einblick mündete. Der Sachverhalt ist mittlerweile auch im neuen Jahrbuch von „Reporter ohne Grenzen“ als Beispiel von Angriffen auf die Pressefreiheit in Deutschland aufgeführt.
Der Vorfall ereignete sich bei den Auseinandersetzungen rund um die Gründung des AfD-Jugendverbands in Gießen im November vergangenen Jahres. Das TE-Kamera-Team und ein Sicherheitsmitarbeiter hatten im Backstage-Bereich der DGB-Bühne korrekt und höflich um ein Interview angefragt. Nachdem das Team zunächst angemessen behandelt worden war, wechselte offenbar auf Anweisung von oben der Ton. Wie das Gericht jetzt durch die als zulässig bewertete Darstellung bestätigt, wurde das TE-Team, „wie aus den Videos erkennbar ist, rüde abgebügelt“ und zwar von dem DGB zugehörigen Personen, „die das Team bei seiner Arbeit behinderten und vom Platz drängten“.
Aktiv daran beteiligt waren Mitarbeiter der Pressestelle und der Veranstaltungsleitung, wie aus dem Video erkennbar und hörbar ist. Im weiteren Verlauf wurde das Team auch körperlich bedrängt. Es wurde versucht, die Kamera wegzustoßen. Die für den DGB handelnden Personen dürfen allerdings nicht als Ordner bezeichnet werden, da sie keine weiße Armbinde trugen, wiewohl sie im Auftrag der Versammlungsleitung vorgingen.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










