Das kleine Parteiverbot

vor 12 Monaten

Das kleine Parteiverbot
Bildquelle: Tichys Einblick

Zwar geben sich SPD, Grüne und Linkspartei fest entschlossen, einen Verbotsantrag gegen die AfD in Karlsruhe einzureichen. Die SPD fasste auf ihrem vergangenen Parteitag einen entsprechenden Beschluss, die Führung der Grünen forderte die Einrichtung einer „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“, um eine Verbotsklage vorzubereiten. Allerdings existiert – jedenfalls bis jetzt – dafür keine Mehrheit im Bundestag. Und selbst wenn: Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bräuchte es mindestens eine Abstimmung von fünf zu drei im 2. Senat, um die Partei tatsächlich aus der politischen Arena zu verbannen. Dafür gibt es keine Garantie.

Das bisher vom Verfassungsschutz zusammengetragene Material erweist sich außerdem als extrem dünn. Dazu hängt noch die Wahl von zwei SPD-Verfassungsgerichtskandidaten wegen des heftigen Widerstands von Unionsabgeordneten in der Luft. Scheitert das Verbotsverfahren, dann bekäme die AfD gewissermaßen den höchstrichterlichen Prüfungsstempel: nicht verfassungswidrig. Angesichts dieses Risikos versucht die etablierte Politik zusammen mit der Verwaltung – und demnächst möglicherweise auch der Justiz – die Partei von Weidel und Chrupalla auf einem anderen Weg kleinzubekommen. Die Aktion aus vielen kleinen Einzelschritten läuft auf ein kleines Parteiverbot hinaus.

Formal stützt sich der Ausschluss darauf, dass es sich bei kommunalen Amtsträgern um Wahlbeamte handelt. Anders als bei Parlamentskandidaten kann hier eine mangelnde Treue zum Grundgesetz zum Entzug des passiven Wahlrechts führen – allerdings nur unter sehr hohen Voraussetzungen. Ob sie für Paul zutreffen, kann bezweifelt werden. Anfang 2025 kandidierte der Politiker bei der Landratswahl im Rhein-Pfalz-Kreis. Damals ergaben sich kein Probleme mit seiner Wahlzulassung.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel