Gericht untersagt Correctiv zentrale Aussagen zum „Potsdamer Treffen“

vor 4 Monaten

Gericht untersagt Correctiv zentrale Aussagen zum „Potsdamer Treffen“
Bildquelle: NiUS

Das Landgericht Berlin II hat Correctiv mehrere Aussagen über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ untersagt. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Demnach wurde der Rechercheplattform untersagt, bestimmte Passagen aus zwei Artikeln weiterhin zu verbreiten. Wörtlich heißt es in der Mitteilung: „Das Landgericht hat der Correctiv gGmbH untersagt, in Bezug auf die Klägerin folgende Sätze zu behaupten und/oder zu verbreiten“.

Konkret betrifft das unter anderem die Aussage: „Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“. Auch die Darstellung, die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy habe vorgeschlagen, „Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘“, darf laut Urteil nicht mehr verbreitet werden. Ebenso untersagt wurde eine Passage im Zusammenhang mit einem Vortrag: „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“.

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