Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Compact-Verbot ist rechtswidrig

vor etwa 1 Jahr

Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Compact-Verbot ist rechtswidrig
Bildquelle: Apollo News

Das Compact-Magazin hat im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Das verkündeten die Richter am Dienstagmorgen. Damit ist Nancy Faesers Verbot des Magazins rechtswidrig – das Magazin bleibt damit nicht verboten. Das ist eine entscheidende Niederlage für die ehemalige Bundesinnenministerin. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist nicht möglich, in Berufung zu gehen, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits die letzte Instanz ist.

Entscheidend für das Urteil war, ob Compact und die darin verbreiteten Inhalte verfassungswidrig seien und eine konkrete Gefährdung darstellen. Doch die Richter sehen das nicht so und sehen Compact von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Allerdings bestätigt das Gericht, dass das Vereinsgesetz, mithilfe dessen Faeser das Verbot ermöglicht hatte, grundsätzlich auch auf die Presse anwendbar sei, wie das Gericht in einer Pressemitteilung mitteilte. In diesem Einzelfall sieht das Gericht das Verbot dennoch als rechtswidrig an.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verbieten lassen. Bei einer morgendlichen Razzia in den Redaktionsräumen und mit Compact verbundenen Personen waren überdies sämtliche Objekte, die zur Tätigkeit des Mediums genutzt wurden, beschlagnahmt worden. Faeser hatte anschließend angekündigt: „Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten.“

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