Wer Meinungsfreiheit für sich beansprucht, muss sich neuerdings rechtfertigen

vor 5 Monaten

Wer Meinungsfreiheit für sich beansprucht, muss sich neuerdings rechtfertigen
Bildquelle: Tichys Einblick

TE: Das Schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Ministerpräsident Daniel Günther sich nur als „Parteipolitiker“ für eine Medien-Zensur kritischer Portale ausgesprochen habe – nicht als Ministerpräsident, obwohl er formuliert: „Ich als Ministerpräsident“. Wie ist das zu werten?

Degenhart: Verwaltungsgerichte sollen dem Staat Grenzen setzen – das Verwaltungsgericht Schleswig sieht seine Rolle offenbar darin, die Staatsgewalt in Schutz zu nehmen. Es scheut die Inhaltliche Auseinandersetzung und geht an der Realität vorbei: Günther hat nach eigenem Bekunden als Ministerpräsident gesprochen, und er stellt z.B. seine Äußerungen in den Zusammenhang der Landespolitik: Unter anderem werde das Land – und nicht die CDU ! – künftig auf Produkte von Microsoft zu verzichten und wolle damit Vorbild für andere Länder sein. Und er tritt durchaus mit der Autorität seines Amtes für ein Verbotsverfahren ein.

Folgt man der politischen Debatte dann erleben wir einen Paradigma-Wechsel: Meinungs- und Informationsfreiheit ist nicht mehr länger ein Verfassungsrecht, das den Bürger vor Zensur und Bevormundung schützt. Sondern Medienfreiheit wird zum schützenswerten Gut von Politikern und Behörden , um die Bürger vor „Desinformation“, „Hass und Hetze“ oder Pornographie schützen soll. Kann so eine Umwertung funktionieren?

Der Staat sieht sich in der Pflicht, den freien Meinungsbildungsprozess und die freiheitliche Kommunikationsordnung zu verteidigen gegenüber tatsächlichen oder vorgeblichen Gefahren, insbesondere auch gegen „Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“, gegen „Hass und Hetze“, gegen „Desinformation“ und „fake news“. Staatliche Schutzpflichten für Grundrechte werden bemüht, um Eingriffe in eben diese Grundrechte zu begründen – es bedeutet immer eine Gratwanderung, will man um der Freiheit willen die Freiheit beschränken.

Ist es nicht so, dass Kommunikation zur Tat wird, die kontrolliert und begrenzt werden soll, und zwar über eine Vielzahl von Gesetzen und Akteuren, die neu damit beauftragt werden?

Ich sehe hier eine gewisse Tendenz, wie sie schon während der Pandemie zu beobachten war und auch beim Klimaschutz sehr prononciert vertreten wird: nicht die Grundrechtsbeschränkung, sondern der Grundrechtsgebrauch sind rechtfertigungsbedürftig.

Wenn Daniel Günther bestimmte Medien als „Feinde der Demokratie“ markiert oder Familienministerin Prien Medien pauschal „Zersetzung“ vorwirft – überschreitet das den Rahmen einer politischen Auseinandersetzung, in der Politik ihrerseits scharf formulieren dürfen?

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