Bundestag beschließt neue Grundsicherung

vor 5 Monaten

Bundestag beschließt neue Grundsicherung
Bildquelle: NiUS

Auf rund 5,5 Millionen Menschen, die derzeit Bürgergeld erhalten, kommen deutlich strengere Vorgaben zu. Der Bundestag hat nach langen Beratungen die Umgestaltung der Leistung zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 321 Abgeordnete dafür, 268 dagegen, zwei enthielten sich. Union und SPD trugen die Reform, die Opposition stimmte geschlossen dagegen.

Das Gesetz soll stufenweise ab dem 1. Juli 2026 greifen. Auch die Bezeichnung „Bürgergeld“ soll verschwinden. Künftig sollen Leistungsberechtigte, die nicht mitwirken, mit spürbaren Kürzungen rechnen müssen. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss zwar noch der Bundesrat befasst werden – zustimmungspflichtig ist das Vorhaben aber nicht. Die Union hatte das Bürgergeld im Wahlkampf als zu teuer und ungerecht kritisiert und auf eine grundlegende Neuordnung gedrängt.

Kern der Reform ist ein klarer Vorrang für die Vermittlung in Arbeit. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann begründete das im Bundestag damit, dass der Sozialstaat „an einigen Stellen“ nicht mehr gerecht sei. Ziel müsse sein, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, statt Arbeitslosigkeit zu organisieren. Für Erwerbsfähige soll künftig gelten, dass sie ihre Arbeitskraft im „maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen müssen. Fortbildungen sollen weiterhin möglich sein – wenn sie die Chancen auf einen Job deutlich erhöhen, sollen sie Vorrang haben, besonders bei Unter-30-Jährigen.

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