Bundesregierung kann nicht belegen, dass Weimer seine Unternehmens-Stimmrechte an seine Frau übertragen hat

vor 7 Monaten

Bundesregierung kann nicht belegen, dass Weimer seine Unternehmens-Stimmrechte an seine Frau übertragen hat
Bildquelle: NiUS

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Hess fragte die Bundesregierung, ob es einen Beleg dafür gebe, dass Wolfram Weimer seine Stimmrechte an seinem Unternehmen Weimer Media Group auch wirklich abgetreten habe. NIUS liegt die Antwort exklusiv vor.

„Gibt es einen belegbaren Nachweis dafür, dass – bezogen auf die Weimer Media Group und die von Dr. Wolfram Weimer verkündete Stimmrechtsübertragung an seine Frau – diese Stimmrechtsübertragung tatsächlich stattgefunden hat, und wenn ja, in welcher Form ist diese Übertragung erfolgt, und existiert hierzu ein schriftlicher Vertrag, beziehungsweise fand die Abtretung mündlich oder notariell statt?“

Das fragte die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Hess in einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung. Die antwortet: „Die konkrete Ausgestaltung der Stimmrechtsübertragung stellt keine Angelegenheit im Verantwortungsbereich der Bundesregierung dar.“

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