Bürgermeisterwahl in Sachsen wegen Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht annulliert

vor etwa 1 Jahr

Bürgermeisterwahl in Sachsen wegen Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht annulliert
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In der Gemeinde Auerbach im sächsischen Erzgebirge wurde die Bürgermeisterwahl annulliert. Grund ist ein Flugblatt, in dem Gemeinderäte dem damaligen Bürgermeister Kretzschmann Fehler in seiner Arbeit als Bürgermeister vorwarfen. Ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, wie die Kommunalaufsicht feststellte. Kretzschmann unterlag bei der Bürgermeisterstichwahl am 9. Februar 2025 seinem Herausforderer Ulf Landweg von der lokalen Wählergruppe BVA denkbar knapp mit 469 Stimmen zu 470 Stimmen.

Obwohl das Flugblatt erst nach der ersten Wahlrunde am 19. Januar veröffentlicht wurde, hat die Kommunalaufsicht beschlossen, dass auch die erste Runde wiederholt werden muss. Wann die Bürger der Gemeinde Auerbach erneut zur Wahlurne treten dürfen, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden. Bis dahin wird das Bürgermeisteramt von der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin wahrgenommen.

Es ist nicht das erste Mal, dass in Deutschland eine Bürgermeisterwahl wegen Verstößen gegen die Neutralitätspflicht annulliert wurde. Im niedersächsischen Bad Gandersheim wurde die Bürgermeisterwahl, bei der Amtsinhaberin Franziska Schwarz (SPD) wiedergewählt wurde, wiederholt, weil sie als Bürgermeisterin im Wahlkampf „Gespräche am Gartenzaun“ führte und damit die Neutralitätspflicht verletzt hatte.

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