Die Deutsche Umwelthilfe ist mit ihren Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz auch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen am Montag die Revisionen gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen aus München und Stuttgart zurück und bestätigten damit die Niederlagen der Klägerseite.
Im Kern ging es um die Frage, ob Privatpersonen gerichtlich durchsetzen können, dass Autohersteller den Vertrieb neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor deutlich früher beenden müssen. Genau das verneinte der Bundesgerichtshof nun. Nach Auffassung des Gerichts besteht kein individueller Anspruch darauf, Unternehmen wie BMW oder Mercedes-Benz zu verpflichten, den Verkauf entsprechender Fahrzeuge schon vor einer gesetzlichen Neuregelung einzustellen.
Die Kläger hatten geltend gemacht, die Hersteller trügen durch ihre Fahrzeugproduktion und die damit verbundenen Emissionen dazu bei, das verfügbare CO2-Budget schneller aufzubrauchen. Dadurch würden die politischen Spielräume für künftige Klimaschutzmaßnahmen verengt. Aus Sicht der Kläger wirke sich das auch auf ihre eigenen Freiheitsrechte und auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus. Konkret wollten sie erreichen, dass die beiden Autobauer ab dem 31. Oktober 2030 keine neuen Pkw mit Verbrennungsmotor mehr in Verkehr bringen dürfen, sofern diese beim Betrieb bestimmte Treibhausgase ausstoßen.
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