Besteuerung von Einwegverpackungen: Verschärfung des Klimakurses belastet Verbraucher

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Besteuerung von Einwegverpackungen: Verschärfung des Klimakurses belastet Verbraucher
Bildquelle: Tichys Einblick

Seit dem 1. Januar 2022 erhebt die Stadt Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen. Die sogenannte Verpackungssteuersatzung gilt bundesweit als Pilotprojekt. Verbraucher stehen vor finanziellen Mehrbelastungen: Besteuert wird die Nutzung von Einwegverpackungen wie Kaffeebechern, Pommesschalen und Strohhalmen – 50 Cent pro Verpackung und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Müll in der Öffentlichkeit zu reduzieren.

Doch in der Praxis zeigt sich ein ernüchterndes Bild: Die erhoffte Müllreduzierung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Der Einfluss der Steuer ist minimal. Insbesondere im Vergleich zu den Mengen an Industriemüll könnte man sich die Steuer sparen.

Für lokale Imbissbetreiber ist die Steuer eine echte Herausforderung. Einige berichten von erheblichen Umsatzeinbußen, da Kunden zunehmend von Bestellungen absehen, sobald sie mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden. Die Verpackungssteuer, die als Umweltmaßnahme verkauft wird, trifft damit vor allem kleine Unternehmen und Verbraucher, während der Nutzen für die Umwelt fragwürdig bleibt.

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