Es ist Bundestagswahlkampf – also bemühen sich vor allem SPD und Grüne darum, den Mordfall von Aschaffenburg gegen die CSU zu wenden. Denn der Tatort liegt in Bayern, und der Täter Enamullah O. hätte sich eigentlich, wäre es nach Gesetz und Regeln gegangen, entweder gar nicht mehr in Bayern aufhalten dürfen – oder in einem bayerischen Gefängnis sitzen müssen. Kanzler Olaf Scholz zeigte deshalb mit dem Finger auf den Freistaat, und sprach anklagend von „Vollzugsdefiziten“.
Der Fall Enamullah O. zeigt die ganze Verworrenheit der Gesetzeslage und die heillose selbsterzeugte Überforderung des deutschen Bürokratiestaates mit einer bisher politisch gewollten schrankenlosen Massenmigration. Der 28jährige Afghane kam 2022 illegal nach Deutschland, nachdem er schon in Bulgarien als Migrant registriert worden war. Das erkannte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch – und Bulgarien erklärte sich am 3. Februar 2024 bereit, ihn wieder zurückzunehmen. Trotzdem konnte Enamullah O. im März 2023 einen Asylantrag in Deutschland stellen, den das BAMF erst am 19. Juni 2023 ablehnte. Darüber informierte es allerdings die für die Rückführung zuständigen Behörden in Bayern erst am 26. Juli 2023 – also zu einem Zeitpunkt, als die sechsmonatige Rücküberstellungsfrist nach Bulgarien fast abgelaufen war.
Scholz müsste sich also in erster Linie mit der Arbeit des Bundesamtes beschäftigen, für das seine Regierung die Verantwortung trägt – konkret Innenministerin Nancy Faeser.
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