Nein, nein, nein, der vormalige Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (seit 2001 SPD, zuvor CDU) ist alles Mögliche, aber kein Hitler-Verehrer. Das wäre er selbst dann nicht, wenn er sich wie Hitler als Vegetarier outete oder einen Schäferhund, Hitlers Lieblingshund, besäße. Lauterbach ist auch kein Nazi, wenn er – gesten- und verschwurbelt wortreich wie immer – bei Reden und in Talkrunden mit seinen Armen herumfuchtelt und dabei für Sekunden auch den rechten Arm im 45-Grad-Winkel nach oben-vorne streckt. So geschehen unter anderem bei einer Rede, die Lauterbach am 22. Juni 2022 in Magdeburg vor lautstarken Verdi-Demonstranten aus dem Pflegebereich hielt. Siehe das Video dazu vor allem in den Sekunden 28 und 38. „So what”, wie nicht nur der Franke in Bamberg sagt.
Zur Posse wird Lauterbachs rechter Arm, wenn eine Frau aus Coburg (45) – gerichtsrelevant – fotografisch exakt den Moment einfängt und verbreitet, in dem Lauterbach den rechten Arm hebt und ins Publikum richtet. Dieser Post wurde im März 2024 in Verbindung mit Berichten über eine Querdenker-Kundgebung verbreitet. Dort hatte einer der Redner in erster Instanz eine Strafe erhalten, weil er beim Winken einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Daraufhin setzt die Coburgerin das Lauterbach-Bild ab. Sie habe das Bild nicht verwendet, so die Frau, um einen Hitlergruß darzustellen, sondern um eine Gegenüberstellung mit der Darstellung eines Querdenker-Redners zu machen, der zuvor wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt sah das anders, nämlich als Verbreitung verbotener NS-Symbole. Sie beantragte gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) zunächst eine Strafe von 3.500 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Amtsgericht Schweinfurt hat die Frau aus Coburg nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Der Richter wertete das von ihr geteilte Bild von Ex-Gesundheitsminister Lauterbach als Darstellung eines Hitlergrußes und folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die ihren Internetauftritt übrigens mit folgendem „Bekenntnis“ überschreibt: „Justiz ist für die Menschen da.“ Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig.
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