„Alice für Deutschland“ und „Pepe der Frosch“: Die absurdesten Beispiele im AfD-Gutachten

vor mehr als 1 Jahr

„Alice für Deutschland“ und „Pepe der Frosch“: Die absurdesten Beispiele im AfD-Gutachten
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Auf 1.100 Seiten wollte das Bundesamt für Verfassungsschutz der AfD eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ unterstellen. Wirklich einschlägige Beispiele hat die Behörde in dem eigentlich als Zitatesammlung zu verstehenden Gutachten kaum geliefert, schon gar nicht interne Quellen. Stattdessen wechseln sich halbgare Beiträge aus sozialen Medien mit skandalisierten Aussagen von Landes- und Bundespolitikern der AfD ab.

Unterteilt ist das jetzt vom Cicero veröffentlichte Gutachten in mehrere Kapitel, Kategorien und Unterpunkte. Von der Menschenwürde über das Demokratie- bis zum Rechtsstaatsprinzip. Besonders fragwürdig sind die Dokumentationen von angeblich verfassungswidrigen Äußerungen im Bereich der Islam- und Migrationskritik sowie der Meinungsfreiheit. So wird im Kapitel zum Demokratieprinzip der sächsische AfD-Vorsitzende Jörg Urban aufgeführt, der 2022 die Meldestruktur von vermeintlich kritischen Aussagen kritisierte.

Am 23. Juli 2022 schrieb Urban auf Facebook: „Das Ziel dieser neuen Sprachpolizei ist klar: Den Bürgern wird signalisiert, dass sie unter Beobachtung stehen, dass kritische politische Äußerungen erfasst und gesammelt werden. […] Die Regierung setzt also, auch wenn kein juristisches Vergehen vorliegt, auf Einschüchterung – auf totalitäre Methoden, wie wir sie z.B. aus der DDR kennen.“

Der Verfassungsschutz vermerkte unter dem Punkt „Gleichsetzungen mit kommunistischen Systemen“, Urban habe der Bundesregierung damit totalitäre Methoden vorgeworfen und einen Vergleich zur DDR gezogen. Mit der Aufnahme in das Gutachten bestätigte der Verfassungsschutz jedoch mehr oder weniger die Befürchtung des AfD-Politikers, kritische Aussagen könnten von Regierungsbehörden gesammelt werden, auch wenn diese nicht juristisch relevant sein dürften.

In einem anderen unter dem Punkt „Nutzung von Begriffen wie ‚Systempartei‘, ‚Kartellpartei‘, ‚Blockpartei‘“ festgehaltenen Vorgang kritisiert der Verfassungsschutz Alice Weidel für ihre Äußerungen in der „Schwachkopf“-Affäre. Weidel hatte in einem Video, das auf einer Wahlkampfveranstaltung im Februar gezeigt worden war, die Verwendung des Begriffs verteidigt (mehr dazu hier).

„Das gehört zur Meinungsfreiheit dazu. Und ich finde, man darf das nicht verbieten. Wenn jemand die Meinung hat, dass ein anderer keine Ahnung hat – wie ein Kinderbuchautor von Wirtschaft und Energie – dann darf er doch ‚Schwachkopf‘ sagen“, erklärte die AfD-Bundesvorsitzende. Außerdem kritisierte sie das Vorgehen der Behörden: „Das ist ein Element der Einschüchterung“, sagte Weidel und weiter: „Das kennt man aus der DDR, dann ist man da gleich nach Hohenschönhausen geschafft worden.“

Der Verfassungsschutz zitiert diese Ausführungen nicht nur, sondern wirft Weidel vor, Robert Habeck – der im Mittelpunkt der „Schwachkopf“-Affäre steht –„diffamiert“ und der Beleidigung des ehemaligen Wirtschaftsministers als „Schwachkopf“ zugestimmt zu haben. Außerdem würde sie Habeck unterstellen, „die Strafanzeige wegen Beleidigung als Einschüchterung analog zu den Methoden der damaligen DDR anzuwenden.“

Weidel, die in dem Gutachten oft Erwähnung findet, kommt auch an einer anderen Stelle unter dem Punkt „Muslim- und islamfeindliche Aussagen und Positionen“ vor: Weil sie im Oktober 2023 in einem Interview aus ihrer Kindheit erzählte und dahingehend negative Erfahrungen mit muslimischen Mitbürgern in ihrem ostwestfälischen Heimatdorf resümierte, vermerkt der Verfassungsschutz: „Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit Weidel retrograd persönliche Erlebnisse aus der eigenen Jugendzeit gleichsam konstruiert, um sie in ein bis in die Gegenwart reichendes muslimfeindliches Gesamtnarrativ einzufügen.“

Die Behörde deutet also zunächst an, sie hält es für möglich, dass Weidel ihre Erfahrungen angepasst hat, um dadurch auf aktuelle Entwicklungen einzuwirken. „Es ist jedenfalls bemerkenswert“, meint der Verfassungsschutz, „wie sie Erinnerungen als Teenagerin aus den 1990er Jahren sowohl ideologisch als auch sprachlich in einen neurechten ethnopluralistischen Kontext integriert“. Es wirkt für den Inlandsgeheimdienst „so als ob sie bereits im jungen Alter die selbstverständliche Idee von einer vermeintlich unüberbrückbaren Kulturfremdheit gehabt und auch so benannt haben könnte“.

Ob Weidels Aussagen tatsächlich stimmen, tut der Verfassungsschutz dann als zweitrangig ab, weil sich durch die Schilderungen ein Gesamtbild zeigen würde,„das migrantische Jugendliche kollektiv zu nicht steuerbaren ‚Horden‘, zu inkompatiblen Kulturfremden und zu einer ständigen Bedrohung herabwürdigt“.

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