Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung: Verfassungsschutz gibt im Eilverfahren gegen AfD auf

vor 5 Monaten

Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung: Verfassungsschutz gibt im Eilverfahren gegen AfD auf
Bildquelle: NiUS

Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und beobachten. Das Bundesinnenministerium verzichtet darauf, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren anzufechten. Eine Beschwerde sei „nicht vorgesehen“, teilte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. Auch die Anwälte der AfD, Ralf Höcker und Christian Conrad, berichteten auf ihren Social-Media-Kanälen über die ausbleibende Anfechtung.

Damit bleibt es bei der vorläufigen Einschätzung des Kölner Gerichts vom vergangenen Donnerstag: Zwar gebe es „hinreichende Gewissheit“, dass in der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung existierten. Diese prägten die Partei jedoch nicht in einem Maße, das eine „verfassungsfeindliche Grundtendenz“ im Gesamtbild rechtfertige. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD deshalb einstweilen nur weiter als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum führen.

In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen.“ Das habe das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 26. Februar 2026 entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben.

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