Kurz nach nach dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, dass dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu unterlassen aufgab, öffentlich bekanntzugeben, dass die AfD „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ verfolgen würde, hat der Nordrhein-Westfälische Verfassungsschutz, so wie vorher der niedersächsische Verfassungsschutz, die neue Jugendorganisation der AfD in Nordrhein-Westfalen als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
Laut dem nordrhein-westfälischen Innenministerium bestünden gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der „Generation Deutschland Nordrhein-Westfalen“ de facto um eine Fortführung der Gruppe „Junge Alternative NRW“ handelt, die sich im März 2025 formell aufgelöst hatte. Auch die JA NRW stand zu dem Zeitpunkt bereits als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus unter Beobachtung.
Äußerungen von Führungspersonen der GD NRW brachten den Verfassungsschutz zu der Einschätzung, dass die neue Gruppierung der Agenda der Jungen Alternativen Nordrhein-Westfalens folge, erklärte das Ministerium. Darüber hinaus gebe es ein „hohes Maß an personeller Kontinuität in den Führungspositionen der JA NRW und der GD NRW“.
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