Wie raffiniert und hinterrücks Angela Merkel und ihr Kabinett Deutschland in die Krise geführt haben, ist mit zehn Jahren Verspätung und eher zufällig erst in diesem Frühjahr öffentlich geworden. Der gerade ins Amt eingeführte neue Innenminister Alexander Dobrindt hob im Mai 2025 eine mündliche Weisung seines Vorgängers Thomas de Maizière aus dem Jahr 2015 auf.
Diese Anweisung lautete, Drittstaatsangehörigen (auch bei geäußertem Asylbegehren) sei die Einreise zu gestatten. Es ist eine Weisung entgegen geltender Rechtslage, und aus guten Gründen hat Thomas de Maizière, ein durch besondere Schwäche bei kerniger Optik hervorstechender Vollzugsbeamter Merkels im Rang eines Bundesministers des Inneren, die schriftliche Form gescheut. Und doch seine Fingerabdrücke am Tatort Berlin hinterlassen.
Dobrindt seinerseits will Härte demonstrieren und lässt an einigen Übergängen Bundespolizisten die Einreisenden kontrollieren; wobei diese mit dem Zauberwort Asyl auch weiterhin ein Ticket und Fahrgelegenheit ins nächste Sozialamt erhalten. Dobrindt selbst rückte auf Nachfragen dann am 2. Juni 2025 mit den Worten heraus: „Hiermit nehme ich die mündliche Weisung vom 13. September 2015 gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums zurück.“
Diese „mündliche Weisung“ stellte die deutsche Rechtsordnung auf den Kopf. Entgegen der geltenden Rechtslage erfolgen seither keine Abweisungen an den deutschen Grenzen. Das gesamte bisherige deutsche Recht wurde mit einem einzigen Satz der Kanzlerin und ihres willfährigen Innenministers ins Gegenteil verkehrt. Der Satz war stärker als das Grundgesetz, das gebietet: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, allerdings mit einer wesentlichen Einschränkung im Absatz 2:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist…“
Man muss es immer wieder in Erinnerung rufen: Wer in einem anderen Land Asylschutz genießt, kann nicht nach Deutschland einreisen und dort Asyl beantragen. Das ist der Grundgedanke des in der EU vereinbarten „Dublin-Verfahrens“, wonach Flüchtlinge im ersten Ankunftsland Flüchtlingsschutz beantragen müssen, statt als herumziehende Asyltouristen in ein Land ihrer Wahl reisen zu können.
Diese Formulierung war unter Kanzler Kohl angesichts des schon zu seiner Amtszeit anwachsenden Asyldrucks eingeführt worden. Angela Merkel dagegen stieß mit dieser „mündlichen Weisung“ das Tor weit auf. Und alle, alle kamen, denn sie durften sich herbeigerufen fühlen. Merkels Flüchtlingspolitik wirkt rückblickend in sich kohärent, geschlossen und entschieden: Deutschland sollte, musste nach dem Willen der Kanzlerin künftig offen sein für jeden, aus jedem Winkel der Welt. Sie wollte bewusst erreichen, was seither geschah. Denn die Aufforderung zur massenhaften Einreise war bereits vorher erfolgt:
Am 25. August 2015 verbreitete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Art globale Einladung: „#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht verfolgt.“
Ab sofort war jeder ankommende Migrant Syrer. An den Grenzen wurden Pässe weggeworfen, denn jeder selbsternannte Syrer konnte in Deutschland Asyl beantragen. Nun wäre es ein Leichtes, Herkunft und Fluchtweg zu kontrollieren. Moderne Sprach- und Schrifterkennungsmaßnahmen ermöglichten schon vor zehn Jahren auf wenige Kilometer genau, die Herkunft zu bestimmen. Fluchtrouten können auf den Handys nachverfolgt werden. Doch genau diese Maßnahmen wurden nicht ergriffen. Wurde zunächst das Grenzregime außer Kraft gesetzt, folgte anschließend ein Vorgang, der bis in die Gegenwart perfektioniert wird.
Das deutsche Rechtssystem wird vom gefühlsgetriebenen Richtern und mit massivem Druck von NGOs, Kirchen und dem gesamten, verflochtenen Komplex der Asylindustrie so zurecht gebogen, dass plötzlich die Masseneinwanderung ein selbstverständliches Recht für jeden Mühseligen und Beladenen dieser Welt ist, der Anspruch darauf erheben kann, in Deutschland ohne jede Eigenleistungen ein Leben lang versorgt zu werden. Wobei diese immerwährende Pensionszusage ohne Eigenbeitrag auch auf nachziehende Familienangehörige ausgedehnt wird: Allein auf diesem Weg kommen seither jährlich weiter rund 130.000 Leistungsempfänger nach Deutschland – mit Anspruch auf Lebensunterhalt, Unterbringung, Taschengeld, Ausbildung, Gesundheitsversorgung, Altersunterstüzung und Pflege.
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