Abdul Ballout war den Sicherheitsbehörden seit Jahren bekannt: Schon als Jugendlicher bewegte er sich in der islamistischen Szene Berlins. Im Mai 2025 versuchte er, sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) in Syrien anzuschließen, reiste über die Türkei in den Libanon und wurde dort festgenommen. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er im November 2025 am Flughafen Berlin-Brandenburg erneut festgenommen und als islamistischer Gefährder eingestuft – eine Kategorie, die Personen umfasst, denen schwere politisch motivierte Gewalttaten bis hin zu Terroranschlägen zugetraut werden.
Bis Mai 2026 saß Ballout dann in Untersuchungshaft: Das Jugendschöffengericht verurteilte ihn wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein. Trotz Beobachtung durch die Exekutive, trotz zeitweiliger Observation und Telefonüberwachung konnte Abdul Ballout sich frei bewegen und erneut einen Anschlag planen.
Dass Hochrisiko-Islamisten wie der Attentäter vom CSD als tickende Zeitbomben in Deutschland bleiben, wird von der Bundesregierung offenbar schon seit Jahren hingenommen: Laut dem Berliner Verfassungsschutzbericht für 2025 leben in der Hauptstadt 2590 Islamisten – das ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Mehr als 900 von ihnen gelten als gewaltorientiert. Zu den größten Gruppen zählen gewaltorientierte Salafisten (350 Personen) sowie Anhänger von Hamas und Hisbollah. Die Szene wächst vor allem durch Online-Propaganda, die junge Menschen über soziale Medien erreicht und als zentraler Radikalisierungstreiber gilt.
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