Am Donnerstag untersagte das Landgericht München I dem ZDF bzw. dem selbsternannten „Satiriker“ Jan Böhmermann die Verbreitung von vier Falschmeldungen über Arne Schönbohm, den damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese vier in Böhmermanns „Magazin Royale“-Sendung vom 7. Oktober 2022 verbreiteten Falschmeldungen nahm Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zum offenbar willkommenen Anlass, den ihr unliebsamen Schönbohm umgehend von seinen Aufgaben zu entbinden und auf eine unbedeutendere Stelle abzuschieben. Es mutete alles jedenfalls wie ein fieses Drehbuch an.
Seine Hoheit Böhmermann höchst persönlich sah sich durch das Münchner Urteil sogar als Sieger. Auf dem sozialen Netzwerk Mastodon meinte er: „So, gerade kam das letzte Urteil für 2024: Das Landgericht München I hat die Schadensersatzklage von Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm abgewiesen! Das Gericht hält die Einschätzung des ZDF Magazin Royale für zulässig: Arne Schönbohm war eine Gefahr für die Cybersicherheit Deutschlands. Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen. Mehrdeutigkeit, Meinungsfreiheit und Machtkritik bleiben eine juristische Herausforderung. Sehr gut!“ Was sagt das über einen Fake-News-„Journalisten“? Dass er einmal mehr „para“, neben die Realität gerückt ist. Das ist ein Wesenszug von Menschen, die sich – permanent überschätzt – nur noch selbst zum Maßstab nehmen.
Von Faeser übrigens liegt keine Stellungnahme zum Münchner Urteil vor. Auch hier: Null Unrechtsbewusstsein! Null Reue! Null Bedauern ob der ZDF-Intrige, die ihr sehr gelegen kam, wenn sie sie denn nicht sogar über Bande mitgespielt hat. Keine Entschuldigung. Im Übrigen steht die Causa Schönbohm am 23. Januar 2025 wieder an. Dann findet vor dem Kölner Verwaltungsgericht die Hauptverhandlung gegen Bundesinnenministerin Faeser beziehungsweise die Bundesrepublik.
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