Ausgebildete oder studierte Pfleger können künftig manche Eingriffe vornehmen, die bisher einem Arzt vorbehalten sind. So kündigt es Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an. Das hört sich erfreulich nach dem Abbau von Bürokratie und mehr Pragmatismus an. Doch es gibt einen Pferdefuß: Die Selbstverwaltungen der Pflegekassen und der Berufsverbände müssen noch aushandeln, welche Eingriffe den Pflegern erlaubt werden sollen – und welche halt nicht.
Warkens Ministerium beschreibt es so: “Zur weitergehenden fachlichen Klärung wird wissenschaftlich eine Aufgabenbeschreibung für berufliche Pflege, auf Grundlage ihrer Kompetenzen, erarbeitet.” Einfach ausgedrückt bedeutet das: Pfleger sollen ärztliche Eingriffe durchführen dürfen – aber sie und ihre Arbeitgeber müssen genau dokumentieren, wer wann welchen Eingriff vollziehen darf. So wird aus dem, was als Vereinfachung gestartet war, schnell wieder ein Bürokratiemonster.
Als bürokratische Entlastung verkauft Warkens Ministerium ebenfalls “mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten” für Städte und Gemeinden “bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen”. In der Realität bedeutet das: Bisher mussten Anbieter viele bürokratische Hürden nehmen, um ein Pflegeheim zu eröffnen. Haben sie das getan, hatten sie aber ein Recht darauf, das Heim zu eröffnen. Künftig müssen sie weiterhin viele bürokratische Hürden nehmen, aber danach kann ihnen die Kommune die Eröffnung trotzdem verweigern:
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










