Das Landgericht Bamberg hat in einem Berufungsverfahren gegen den „Deutschlandkurier“-Chefredakteur David Bendels diesen vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Im Kontext von Faesers Ankündigung, gegen vermeintliche Staatsverhöhnung vorzugehen, veröffentlichte Bendels am 28. Februar 2024 eine Fotomontage, auf der Faeser ein Schild vor ihrem Körper trug, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ stand. Tatsächlich war auf dem Schild, das anlässlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor erstellt worden war, der Schriftzug „We Remember“ zu sehen. Faeser selbst stellte einen Strafantrag.
Das Amtsgericht Bamberg hatte in einem erstinstanzlichen Urteil den Straftatbestand der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) als erfüllt angesehen. Gegen Bendels war deswegen eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten verhängt worden. Der Vorsitzende Richter ordnete zudem an, dass Bendels sich schriftlich bei der damaligen Innenministerin entschuldigen solle. Er hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Das Amtsgericht hatte seine Entscheidung im April so begründet, dass Internetnutzer nicht in der Lage dazu seien, das veränderte Bild, das als „verächtlich machender Post“ bezeichnet wurde, als Satire zu erkennen. Die digitale Veränderung des Schildes mache aus einem ursprünglich harmlosen Bild eine bewusst falsche Tatsachenbehauptung.
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