Die Wärmepumpen-Republik: Jetzt wird‘s im Netz knapp

vor 3 Monaten

Die Wärmepumpen-Republik: Jetzt wird‘s im Netz knapp
Bildquelle: Tichys Einblick

Mit politischem Druck und Milliarden an Fördergeldern soll Deutschland in das Zeitalter der Wärmepumpe gedrängt werden. Das Gebäudeenergiegesetz und die Heizungsförderung treiben den Wärmemarkt in Richtung Elektrifizierung; neue Heizungen müssen in vielen Fällen 65 Prozent erneuerbare Energie einhalten, und beim Heizungstausch sind Förderquoten von bis zu 70 Prozent möglich. Das ist kein normaler Technologiewechsel, sondern ein staatlich verordneter teurer Umbau.

Wer sich heute eine neue Wärmepumpe mit entsprechender Anschlussleistung einbauen lässt, bekommt nicht nur eine Heizung, sondern zugleich ein Stück steuerbarer Netzinfrastruktur ins Haus. Doch damit holt sich jeder eine Heizungstechnik ins Haus und unterschreibt konkludent, dass sie von der Ferne aus abgeschaltet werden kann. Denn es sind mittlerweile so viele dieser Geräte installiert, dass die kritischen Momente in den Stromnetzen zunehmen.

Die grüne Antwort auf dieses Problem trägt den faden Namen § 14a EnWG. Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung den neuen Regeln. Dazu gehören auch Wärmepumpen. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug im Engpassfall vorübergehend herunterregeln, wenn eine konkrete drohende Überlastung des lokalen Stromnetzes abgewendet werden soll. Ganz abschalten darf er sie nicht, 4,2 Kilowatt Mindestleistung müssen bleiben, der normale Haushaltsstrom ist davon ausgenommen. Als Ausgleich gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Bestandsanlagen vor dem 1. Januar 2024 bleiben, sofern sie nicht ohnehin einer alten Regelung unterlagen, grundsätzlich ausgenommen; neue Anlagen unter 4,2 kW fallen ebenfalls nicht darunter. Dies bedeutet: Für einen Teil der neuen Wärmepumpen entsteht eine Heizung unter Dimm-Vorbehalt.

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