Vorgeburtliche Kindstötung: Das Strafgesetz als Feigenblatt

vor 4 Monaten

Vorgeburtliche Kindstötung: Das Strafgesetz als Feigenblatt
Bildquelle: Tichys Einblick

Fast jede dritte Schwangerschaft endet in Großbritannien nicht mit der Geburt eines Kindes, sondern mit einer Abtreibung. Etwa 300.000 Kinder werden dort jährlich im Mutterleib getötet, das sind dreimal so viele wie in Deutschland.

Mitte März hat das britische Oberhaus die geplante Entkriminalisierung von Abtreibung durchgewunken. Befürworter spielen diese Entscheidung herunter: Abtreibung abseits der gesetzlichen Regelungen bleibt verboten und für die Beteiligten strafbar – außer für die Mutter.

Das wirkt auf den ersten Blick wie ein frauenfreundlicher Kompromiss: Lebensrechtler weisen immer wieder auf den hohen Druck hin, unter dem Schwangere in Konfliktschwangerschaften stehen. Angehörige und Partner, die zur Abtreibung drängen, emotionale und psychische Überforderung, finanzielle und berufliche Zwänge. Ist es da nicht fair, die Frau vor einer Bestrafung zu schützen? Schließlich ist ihr Tun oft einer direkten oder indirekten Nötigung geschuldet, wenn nicht im juristischen Sinne, so zumindest in der eigenen Wahrnehmung.

Doch um die Tragweite dieser Gesetzesänderung zu verstehen, muss man sich über die Situation in Großbritannien im Klaren sein: Mittlerweile handelt es sich bei 87 Prozent der Fälle um medikamentöse Abtreibungen – dies besagen die offiziellen Zahlen für das Jahr 2023. Statistiken für 2024 liegen noch nicht vor. Zum Vergleich: In Deutschland betrifft dies weniger als 40 Prozent der Fälle.

72 Prozent der im UK erfassten Abtreibungen wurden sogar ausschließlich zu Hause getätigt: Die Frau muss nicht persönlich bei einem Arzt oder einem Anbieter von Abtreibungen erscheinen, wenn sie in einem Telefongespräch angibt, die 10. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht zu haben. Dann bekommt sie die Abtreibungspillen per Post zugesandt. 72 Prozent: Das sind über 200.000 Kinder, die per „Do-it-yourself“-Abtreibung beseitigt werden.

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