Das Völkerrecht ist gut gemeint – und selten gut durchgesetzt. Es beruhigt das Gewissen, liefert moralische Orientierung und wird in politischen Reden inflationär bemüht. Doch was passiert eigentlich, wenn es gebrochen wird? Meist: nichts.
Völkerrecht ist das Recht, das die Beziehungen zwischen souveränen Staaten regelt. Es ist kein innerstaatliches Recht, sondern ein Recht zwischen Staaten – und es funktioniert nur, solange sich Staaten freiwillig daran binden oder es gegenseitig anerkennen. Damit ist es streng genommen aber gar kein Recht. Einem Gesetz, das von der Freiwilligkeit der ihm Unterworfenen abhängt, geht ab, was es zum Gesetz macht: verbindliche Durchsetzung.
Das Völkerrecht ist damit ein wenig wie das Schild an Berliner Bahnhöfen: „Messer verboten“. Es wirkt beruhigend, hat Signalwirkung – aber hilft in der Praxis wenig. Denn wer grundsätzlich bereit ist, zuzustechen, lässt sich auch nicht durch Regeln davon abhalten, die ihm untersagen, Stichwaffen mit sich zu führen. Es gibt eine zweite Parallele: Wer aus beruflichen Gründen ein Messer mit sich führt, und eine Messerverbotszone durchquert, hat das Gesetz gebrochen – doch kaum jemand würde das als kriminelles Schurkenverhalten bewerten. In ähnlicher Hinsicht kann der Bruch mit dem Völkerrecht legitim und illegitim sein.
Eine Messerverbotszone in Berlin. Steigende Kriminalität wird in Deutschland mit einer eher symbolpolitischen Maßnahme angegangen.
Auch wenn aus völkerrechtlicher Sicht strittig ist, ob Israels Krieg gegen den Iran legitim ist, hat sich etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits klar positioniert. Derselbe Söder, der beim Ukraine-Krieg das Völkerrecht sofort gegen Russland ins Feld führen würde. Er twitterte:
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










