Teilerfolg für AfD: Kramer scheitert mit politischer Programmkritik vor Gericht

vor 7 Monaten

Teilerfolg für AfD: Kramer scheitert mit politischer Programmkritik vor Gericht
Bildquelle: Tichys Einblick

In Thüringen hat ein Gericht dem Verfassungsschutzchef Stephan Kramer eine klare Grenze gezogen. Nicht, weil er beobachtet. Nicht, weil er berichtet. Sondern, weil er im politischen Wettbewerb in eine Rolle gerutscht ist, die ihm als Amtsinhaber nicht zusteht: die des Kommentators.

Auslöser war ein Pressegespräch im Juni 2023 mit der Zeitung „Freies Wort“. Dort bewertete Kramer die inhaltlich-programmatische Ausrichtung der Thüringer AfD in einer Weise, die das Verwaltungsgericht Weimar nun als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot einordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber die Botschaft ist unmissverständlich.

Beanstandet wurden mehrere Formulierungen, die nicht mehr nach behördlicher Einordnung klangen, sondern nach politischer Abwertung. Kramer sprach davon, eine Partei habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“, er spottete über „kaum vorhandene Programmatik“ und setzte noch einen drauf: „Das Thema selbst ist dabei völlig egal.“ Das ist nicht Analyse anhand von belegbaren Fakten, das ist eine Pauschalwertung.

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