Die Eigentumsverhältnisse an den verbliebenen Akten der früheren DDR-Staatspartei SED sorgen mehr als drei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR erneut für politische Aufmerksamkeit – und sind nach wie vor juristisch umstritten. Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ist eine Äußerung des Linken-Politikers Gregor Gysi in einer öffentlichen Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien. Dort hatte der frühere Partei- und Fraktionschef der Linken Ende Juni die Eigentumsrechte an den SED-Akten im Bundesarchiv für seine Partei reklamiert.
Konkret hatte Gysi während der 24. Sitzung des Ausschusses, die unter dem Motto „Kollektives Gedächtnis im digitalen Zeitalter“ stand, erklärt, er habe nach dem Ende der SED-Unrechtsherrschaft als damaliger PDS-Vorsitzender einen Vertrag mit der Bundesregierung geschlossen, in dessen Rahmen das SED-Archiv an das Bundesarchiv übergeben worden sei. Zugleich habe der Vertrag vorgesehen, dass die PDS Eigentümerin bleibe (Apollo News berichtete).
Die AfD-Bundestagsfraktion nahm diese Aussage zum Anlass für eine Kleine Anfrage und befragte die Bundesregierung Anfang August zu den „Eigentumsansprüchen der Linkspartei an den SED-Akten im Bundesarchiv“. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt, dass es einen entsprechenden Einbringungsvertrag gab, den Gregor Gysi am 29. Dezember 1992 selbst für die PDS unterzeichnete. Zugleich geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass sowohl der Bund als auch die SED-Rechtsnachfolgeparteien das Eigentum an den Beständen beanspruchen.
Gysi, der letzte Vorsitzende der SED, hatte in der betreffenden Ausschusssitzung freimütig erklärt, er habe nach dem Ende des SED-Regimes „mit der Bundesregierung Deutschlands einen Vertrag geschlossen als Vorsitzender der PDS“, in dem „das ganze SED-Archiv an das Bundesarchiv übergeben“ worden sei. Der Vertrag habe allerdings vorgesehen, „dass wir [die PDS, Anm. d. Red.] Eigentümer bleiben.“
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