In Berlin hat ein grüner Verwaltungsrichter entschieden, dass drei Somalier nicht in Polen um Asyl bitten können. Das Ganze scheint ein abgekartetes Spiel zu sein, bei dem sich interessierte Anwälte einen verbündeten Richter gesucht haben, der dann ein Gefälligkeitsurteil ergehen ließ, behauptet NIUS. Die Kammer des Richters soll dabei nicht einmal für Fälle aus Somalia zuständig gewesen sein. Zuvor hatten laut dieser Quelle die deutsche Organisation „Pro Asyl“ und eine polnische „NGO“ die x-te Einreise der Somalier inszeniert und damit deren Zurückweisung provoziert. Daraufhin beantragte eine deutsche Anwältin, so heißt es, mit einer vorbereiteten Vollmacht der Migranten schriftlich Asyl für die Grenzübertreter.
Die Sache erinnert an den „modus operandi“ anderer „NGOs“, die im Mittelmeer Anrufe von Migranten entgegennehmen, um dann selbst beim Küstenschutz wegen einer angeblichen Seenot vorzusprechen. Die Behörden sollen damit zum Rechtsbruch oder zu dessen Akzeptanz animiert werden. Und jetzt könnte die „Seenot“ also an Land vorliegen sollen, weil der Innenminister Zurückweisungen nach Polen und Österreich angeordnet hat.
Heraus kommt dabei das viel besprochene „Asyl à la carte“. Die Migranten werden dabei zu „Dublin-Fällen“ umdeklariert, und so müssen deutsche Behörden wasserdicht nachweisen, welcher andere EU-Staat für die Migranten zuständig sei. Aber selbst wenn sich irgendein anderes Land als sicher zuständig erwiese und eine Rücküberstellung dorthin gelänge, werden die Migranten am Ende in vielen Fällen hierher kommen, weil Deutschland die günstigsten Voraussetzungen für eine Existenz als Antragsteller bietet. Dobrindt hat bei Maischberger von der „Magnetwirkung Deutschlands“ gesprochen, die „auch alle Nachbarländer“ belastet. Vor allem belastet sie aber natürlich Deutschland, auch wenn es nicht falsch ist, auch die europäische Solidarität anzusprechen.
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