Nachdem schon das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes, das die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufte, nicht das nötige Momentum für ein Verbotsverfahren entwickelte – und sogar vorläufig ausgesetzt worden ist – versuchen Befürworter eines AfD-Verbots es nun mit einem vermeintlich unabhängigen Gutachten.
Eine Sternstunde des Rechtsstaats sollte die Präsentation des AfD-Gutachtens der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) sein, so zumindest die Selbstdarstellung. Einerseits gesteht das Gutachten tatsächlich ein, dass die Partei keine „Wesensverwandtschaft“ mit dem Nationalsozialismus besitze. Andererseits macht es im Endergebnis keinen Hehl daraus, was seine Intention ist: Die AfD sei „nachweislich verfassungswidrig“, wird auf der Webseite der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ behauptet.
Es geht also lediglich erneut darum, eine Partei, die laut Umfragen stärkste Kraft in Deutschland ist und im Parlament nicht nur Millionen Wähler repräsentiert, sondern auch Oppositionsführerin ist, zu verbieten. Völlig ungeachtet dessen, was man von dieser Partei hält, würde ein solches Verbot offensichtlich einen massiven Eingriff zum Schlechteren in die deutsche Demokratie bedeuten.
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