Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Kampagne des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz gegen mehrere Medien wegen angeblicher Verbreitung „russischer Narrative“ für rechtswidrig erklärt. Das liberal-konservative Portal „Tichys Einblick“ (TE) setzte sich damit nach fast zwei Jahren erfolgreich gegen die CSU-Innenminister Joachim Herrmann unterstehende Behörde durch.
Der Inlandsgeheimdienst des Freistaats hatte im September 2024 behauptet, diverse Medien, darunter auch die „Berliner Zeitung“, würden Narrative verbreiten, die für russische Desinformationskampagnen genutzt würden.
Roland Tichy, Herausgeber des nach ihm benannten Portals, reagierte auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts mit Genugtuung: „Eine angeblich bedrohliche russische Desinformationskampagne entpuppt sich als dilettantischer Versuch der Verfassungsschützer, das Internet zu analysieren. Nur zur Verleumdung und Beschmutzung reicht es, und auch das nur halb.“
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