„Die Sicherheitsbehörden brauchen die Fähigkeit, auch Akteure zu beobachten, die noch keine 14 Jahre alt sind, wenn sie schwerste Straftaten begehen oder Terrorismus planen“, sagt der Ex-Geheimdienstmann Jörg Müller. „Dazu gehört, dass die gesetzlichen Befugnisse geändert werden.“
Der Vorstoß kommt aus einer durchaus dubiosen Quelle. Trotzdem ist er komplexer, als es auf den ersten Blick aussieht.
Jörg Müller war von 2020 bis 2025 Chef des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Dort profilierte er sich als „AfD-Fresser“ und enorm machtbewusster politischer Beamter.
Ziemlich eigenmächtig beurteilte er die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Seine Dienstherrin, die damalige Innenministerin Katrin Lange von der SPD, fand das gar nicht lustig und versetzte Müller in den einstweiligen Ruhestand. Lange geriet nach Müllers Absetzung selbst in die Kritik bei den Sozialdemokraten und trat wenig später zurück.
Mit seinem Vorschlag zielt Müller auch jetzt natürlich nach rechts, andere Gefahren sieht der Mann offenbar nicht. Demnächst steht ein Prozess gegen acht Jugendliche und junge Erwachsene wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in oder Unterstützung der rechtsextremen terroristischen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“ an.
Natürlich ist Müller krachend einseitig. Aber das, was er sagt, lässt sich trotzdem auch auf ganz andere Felder übertragen. Da spricht durchaus einiges für Müllers Vorschlag.
Noch mehr spricht dagegen.
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