„Werturteile genießen grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit“: Das steht im Urteil zum Faeser-Meme

vor 6 Monaten

„Werturteile genießen grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit“: Das steht im Urteil zum Faeser-Meme
Bildquelle: NiUS

Zwei Wochen ist es her, dass das Landgericht Bamberg den Deutschland-Kurier-Chefredakteur, David Bendels, im Gerichtsstreit um das satirische „Ich hasse Meinungsfreiheit“-Meme um Ex-Innenministerin Nancy Faeser freigesprochen hat. Nun ist das Urteil rechtskräftig. NIUS liegt das Dokument vor.

Das sind die entscheidenden Passagen, die Richter Sebastian Dicker in seinem Urteil formulierte:

„Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist. Zwar müssen auch in der Öffentlichkeit stehende Politiker schwerwiegende Angriffe auf ihre Person nur in Grenzen hinnehmen. Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung allerdings um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede.

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