Für „Staatsmodernisierung“ und Bürokratieabbau gibt es in Berlin ein eigenes Ministerium, doch die EU-Kommission in Brüssel liefert zuverlässig nach! Das neueste Bürokratiemonster nennt sich „Entgelttransparenzrichtlinie“ (Drucksache 2023/970) und beruft sich in der Begründung auf eine ganze Reihe von Richtlinien, Gesetzen und anderen Dokumenten bis hin zur UN-Menschenrechtscharta. Auf die Idee, dass all die bestehenden Regelungen vielleicht ausreichen könnten und keine weitere nötig ist, kommen die Autoren freilich nicht.
Auch Deutschland verfügt bereits über ein „Entgeltgleichheitsgesetz“. Das hält Brüssel allerdings nicht davon ab, noch eine Richtlinie oben drauf zu packen für Firmen und Behörden mit einhundert und mehr Mitarbeitern. Wer sich die Lektüre des 24-seitigen Textes antut, bekommt die volle Packung aus der NGO-Hölle:
„Das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, beispielsweise Geschlechterstereotypen, die Fortdauer der ,gläsernen Decke‘ und des ,klebrigen Bodens‘ sowie die horizontale Segregation, einschließlich des überdurchschnittlichen Anteils von Frauen in gering bezahlten Dienstleistungstätigkeiten, sowie die ungleiche Aufteilung von Pflege- und Betreuungsaufgaben. Zudem wird das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle zum Teil durch unmittelbare und mittelbare geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierung verursacht. Alle diese Elemente stellen strukturelle Hindernisse dar, die komplexe Herausforderungen für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Verwirklichung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit schaffen, und sie haben Langzeitfolgen wie das Rentengefälle und die Feminisierung der Armut.“
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