Vor dem Landgericht Stuttgart entwickelt sich der Prozess gegen Michael Ballweg immer mehr zu einem Kleinkrieg zwischen der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Strafkammer, dem wohl nur das Oberlandesgericht ein Ende setzen kann.
Eine etwas überraschende Wendung nimmt nach inzwischen 26 Verhandlungstagen der Prozess wegen versuchtem Spendenbetrug und versuchter Steuerhinterziehung gegen den Wortführer der Stuttgarter Querdenker-Bewegung, Michael Ballweg, vor dem dortigen Landgericht. Dieses hatte zunächst eine Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Ballweg wegen Geringfügigkeit abgelehnt, musste im Oktober des Vergangenen Jahres aufgrund eines von der zuständigen Staatsanwaltschaft herbeigeführten Beschlusses des Oberlandesgerichts den Prozess gegen Ballweg gleichwohl eröffnen.
Am 12. März erörterten laut einer aktuellen Mitteilung der Pressestelle des Landgerichts die Mitglieder der zuständigen Strafkammer nach deren Anregung zusammen mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung außerhalb der Hauptverhandlung den bislang erreichten Verfahrensstand. Die Strafkammer regte daraufhin die Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Abs. 2 Strafprozessordnung an. Nach einer ebenso langen wie akribischen Beweisaufnahme sei inzwischen offenkundig, dass Ballweg weder die Tatvorwürfe des Spendenbetrugs noch der Steuerhinterziehung nachweisbar sind.
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