Es gibt wieder einmal Streit um die Höhe der Rundfunkzwangsgebühren. Der „Öffentlich-Rechtliche Rundfunk“ (ÖRR), der kostspieligste dieser Art weltweit, will sich nicht mit rund 9 Milliarden Euro Zwangsgebühren pro Jahr begnügen. Seit dem 1. August 2021 beträgt der ÖRR-Zwangsbeitrag 18,36 Euro monatlich, jährlich also 220,32 Euro. Gegen die damalige Erhöhung hatte sich das Land Sachsen-Anhalt quergelegt. (Der dortigen CDU-geführten Landesregierung saß hier wohl schon die AfD mit ihren Attacken gegen den ÖRR im Nacken.) Der Erste Senat des BVerfG setzte sich über das Votum aus Magdeburg hinweg, und dies trotz notwendiger Einstimmigkeit der 16 deutschen Länder. Sachsen-Anhalt knickte schließlich ein und zog sein Votum zurück. Die ÖRR-Beschwerdeführer hatten eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG behauptet.
2025 sollte dann auf 18,94 Euro monatlich zugelegt werden, so die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF). Gegen die angepeilte Erhöhung um monatlich 0,58 Euro, jährlich also um fast 7 Euro pro Haushalt, rebellierten schließlich sechs Bundesländer: Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags entschieden. Auch hier dürfte man auf die realen und prognostizierten Wahlerfolge der AfD geschielt haben. Anfang 2026 hat die KEF schließlich ihre Berechnung aktualisiert. Sie empfiehlt wegen eines zu erwartenden Anstiegs der zahlenden Haushalte nun nicht mehr 18,94 Euro ab 2025, sondern 18,64 Euro ab Januar 2027. ARD und ZDF indes blieben bei ihrer Beschwerde und bei der Auffassung, dass das BVerfG die ursprüngliche KEF-Empfehlung per Vollstreckungsanordnung anordnen muss.
Das heißt aber zugleich: Über die Höhe des Zwangsbeitrages entscheiden die 16 Ministerpräsidenten und ratifizierend die 16 Landtage auf der Basis des KEF-Vorschlages. Mit anderen Worten: Der ÖRR gehört quasi dem Staat und nicht denjenigen, die ihn mit Zwangsgebühren finanzieren und die nicht einmal mit eigenen Repräsentanten in den „Räten“ sitzen. Die alte Regel „Wer zahlt, schafft an“ ist hier außer Kraft gesetzt.
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