Alexander Dobrinth, seit einem Monat Innenminister, hat einschlägige Erfahrungen mit den Seltsamkeiten des Europarechts: Er hat die Autobahnmaut nach österreichischem Vorbild einführen wollen: Ein „Pickerl“ auf der Windschutzscheibe; Einheimische erhalten dafür eine Gutschrift bei der KfZ-Steuer. Aber was der Österreicher oder der Schweizer darf, darf der Deutsche nimmermehr. Der EU-Gerichtshof verwarf das Vorhaben, und nach langem hin und her blieb Deutschland auf 243 Millionen € für diverse Vorbereitungskosten sitzen, Dobrinth-Nachfolger Andreas Scheuer in die Schuhe geschoben wurden. Wiederholt sich jetzt die Geschichte als Farce mit dem Versuch Dobrinths, illegale Zuwanderer an den Grenzen zurückweisen? Darf wieder einmal deutsches Recht auf gar keinen Fall gelten, wenn es den Deutschen Nutzen bringen soll?
Beim Mautdebakel ging es nur um ein paar, aus heutiger Schulden-Sicht wirklich nur lumpige hundert Millionen. Beim Asylrecht mittlerweile um Hunderte von Milliarden und Folgen, die für die Gesellschaft zu schwerwiegend sind, als dass man sie in Cent und Euro ausdrücken könnte. Dabei erscheint das Grundgesetz ganz klar: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, heißt es da. Nach Absatz 1 kann sich darauf aber „nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften“ nach Deutschland einreist oder etwa aus der Schweiz – ein Land, in dem wiederum ein perfektes Asylrecht existiert. Verknüpft wird das Grundgesetz mit der Dublin-Regelung, einer Art rechtlichem Hosenträger, der den Gürtel Grundgesetz ergänzt. Das sieht vor, dass Asylsuchende ihren Antrag in jenem Land stellen müssen, in dem sie zuerst einreisen oder in dem sie Verwandte haben. Mit Gürtel und Hosenträger ausgestattet, könnte die als Beinkleidung von Alexander Dobrinth diesmal nicht in die Kniekehlen rutschen, wie es einst beim Mautdebakel geschah.
Und doch scheint sich Geschichte zu wiederholen: Ein Verwaltungsgericht in Berlin hat die Zurückweisung von drei fragwürdigen Somaliern untersagt. Vor Juristen steht Dobrinth wieder mit schlackernder Hose da. Vermutlich mit falschen Papieren ausgestattet sind die Somalier offensichtlich in keinster Weise politisch verfolgt, wie ihre ungehinderte Reise durch die halbe EU zeigt. Zuletzt aus dem demokratischen, rechtsstaatlichen und EU-konformen Polen gemütlich mit dem Zug nach Frankfurt an der Oder befördert, dürfen sie trotzdem nicht abgewiesen werden und befinden sich mittlerweile in Berlin. Wie das? Grundgesetz, Dublin, und überhaupt? Eigentlich ein klarer Fall, möchte man meinen.
Aber auch nur dann, wenn man noch an das geschriebene Gesetz glaubt, den darin irgendwie verborgenen politischen Willen der Bevölkerung erkennen mag und über einen Verstand verfügt, der zum Nachdenken weder Hosenträger noch Gürtel braucht. Die Somalier dürfen nicht abgewiesen werden, weil erst geklärt werden müsse, in welchem Land sie eigentlich Asyl hätten beantragen müssen. Aha. Sie kommen aus Polen, aber waren vorher schon ein einem Dutzend anderer Länder unterwegs. Ihre Handys sollen nigelnagelneu sein, ohne Spur ihrer weiten Reise. Wie soll da der Beamte nachprüfen, wo sie zuerst angelandet sind? Ein Ding der Unmöglichkeit. Mit solchen, von der Rechtssprechung entwickelten Erschwernissen wird die klare Grundgesetz-Regelung einfach ausgetrickst. Da grinst der Asyl-Aktivist in Richterrobe, und die Hose rutscht.
Wie es geschehen kann, dass klare gesetzliche Regelungen in ihr Gegenteil verkehrt werden, kann man nur verstehen, wenn man auf Angela Merkel zurückgeht und die von ihr maßgeblich geförderte Asylindustrie. Den Begriff „Asyl-Industrie“ prägte Udo Ulfkotte in seinem Sachbuch »Die Asyl-Industrie« vom 9. Oktober 2015, in dem er darlegte, „wie Politiker, Journalisten und Sozialverbände von der Flüchtlingswelle profitieren“.
Im Juni 2018 griff ihn dann Alexander Dobrindt (CSU) als Kampfbegriff auf: Nach einem Gerichtsentscheid in Ellwangen forderte er ein Ende der „Asyl-Industrie“ und der „Anti-Abschiebe-Industrie“, um – so sein Vorwurf – Profitgier im „Milliardengeschäft Flüchtlingshilfe“ zu stoppen.
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