Frank-Walter Steinmeiers Gastbeitrag für das Redaktionsnetzwerk Deutschland, kurz RND, gleicht zunächst einer Pressemitteilung. Er möchte auf den „Tag der Demokratiegeschichte“ hinweisen, der am 18. März zum ersten Mal stattfand, weiterhin auf die Erhebung des 23. Mai zu einem besonderen Datum: „Den 23. Mai, den Geburtstag unseres Grundgesetzes, habe ich zum ‚Ehrentag‘ bestimmt, zu einem bundesweiten Mitmachtag, um Gemeinschaft zu leben und Deutschland zusammen ein Stück besser zu machen – vor Ort, mit Spaß.“
Darüber hinaus erlaubt sein Text Einblicke in die Gedankenwelt des Staatsoberhauptes, die sich von den Überzeugungen der meisten Spitzenpolitiker diesseits der Brandmauer, der Intendanten von ARD und ZDF, den Kirchenfunktionären und den meisten Chefredakteuren des Landes höchstens in Nuancen unterscheiden dürfte. Darin liegt der Charme der Wortmeldung aus dem Bellevue: Sie steht in einem Land, innerhalb dessen Funktionselite es kaum noch gedankliche oder wenigstens rhetorische Unterschiede gibt, praktischerweise pars pro toto. Wenn sich Steinmeier zu den Themen Freiheit und Demokratie äußert, dann spricht daraus ein Wir, das allerdings nicht etwa das ganze Land mitmeint, sondern nur Ausgewählte.
Ihre Art zu leben schützen Schwule und Juden dadurch, dass sie aus bestimmten Berliner Vierteln wegziehen oder die Stadt konsequenterweise gleich verlassen. Das tun aus grundsätzlich ähnlichen Erwägungen übrigens auch etliche heterosexuelle Gojim. Schon diese Veränderungen schränken Freiheiten ein, die früher einmal existierten. Dazu kommen noch andere Bedrohungen und Angriffe, die sich gegen Freiheit und Demokratie richten, jedenfalls für jeden, der außerhalb des Bellevue-Bannkreises lebt und Freiheit vor allem mit verfassungsmäßigen Abwehrrechten gegen den Staat und Demokratie mit einer Art der Entscheidungsfindung verbindet, die dem Mehrheitswillen der Bürger zumindest in der Regel Beachtung schenkt. Beide Prinzipien gelten in dem Deutschland, dem Steinmeier die beiden besonderen Gedenktage bestimmt, nur noch eingeschränkt.
Um mit den Grundrechten zu beginnen: In den vergangenen Monaten beehrten Berliner Polizisten den emeritierten Professor und Publizisten Norbert Bolz mit einem Durchsuchungsbefehl in der Hand, die Münchner Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren gegen den Kolumnisten Jan Fleischhauer ein, bayerische Polizeibeamte klingelten bei Josef Kraus, dem langjährigen Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes, heute Autor für Tichys Einblick wegen eines Beitrags, den er dort veröffentlichte. Bolz erreichte mit einer Geldzahlung die Einstellung der Ermittlungen, bei Fleischhauer stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren von sich aus ein. Bei Kraus schwebt es noch. Keiner von ihnen äußerte sich auch nur im Mindesten extremistisch beziehungsweise rechtswidrig.
Bei allen Betroffenen handelt es sich um bekannte Personen, denen gute Anwälte zur Seite stehen. Das trifft nicht auf jeden in diesem Land zu. Der eigentliche Zweck von Meldestellen und Justizattacken auf harmlose Bürger liegt darin, ein Klima der Einschüchterung zu erzeugen, in dem weniger prominente und mit geringeren finanziellen Ressourcen ausgestattete Leute sich gar nicht erst kritisch äußern. Mittlerweile richtet sich die Staatsgewalt auch gegen Medien, die der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (und nicht nur er) für Feinde der Demokratie hält, wobei sie unter ‚Demokratie‘ offenbar das Gleiche versteht wie das Staatsoberhaupt.
Ein geplantes Paragrafenwerk der schwarz-roten Koalition mit dem neckischen Titel „Transparenzgesetz“ soll in Zukunft der Bundesnetzagentur die Handhabe geben, Medienbüros und Privatwohnungen zu durchsuchen und dort Beschlagnahmungen vorzunehmen, wenn die Agentur meint, dort würde „verdeckte politische Werbung“ betrieben – ein gummiartiger Begriff, auf den es in der Praxis auch gar nicht ankäme, sollte das Gesetz in Kraft treten.
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