Frauke Brosius-Gersdorf scheiterte bei der Wahl ans Bundesverfassungsgericht, nachdem kurz vor der Entscheidung neue Vorwürfe gegen sie laut geworden waren. Eine Rolle spielten dabei auch Ghostwriting-Vorwürfe des Plagiatsgutachters Stefan Weber. Gegen diese geht Brosius-Gersdorf nun juristisch vor. Im Gespräch mit NIUS erklärt Weber, warum er darin nicht nur einen persönlichen Rechtsstreit sieht, sondern eine grundsätzliche Frage von Wissens- und Meinungsfreiheit.
NIUS: Herr Weber, Sie befinden sich in einem Rechtsstreit mit Frauke Brosius-Gersdorf. Worum geht es dabei?
Dr. Stefan Weber: Sie hat Strafanzeige erstattet und gleichzeitig Privatklage gegen mich erhoben – also gleich mit allen juristischen Mitteln. Vertreten wird sie vom mittlerweile pensionierten Anwalt Gernot Lehr, der ja schon öfter auch die Regierung gegen Kritiker vertreten hat.
Es geht darum, dass ich in meinem Blog mit rund 100 Fragmenten einen Ghostwriting-Verdacht formuliert habe. Einen Verdacht – so habe ich es ausdrücklich genannt. Ich habe geschrieben, dass es starke Indizien dafür gebe, dass ihr Mann Hubertus Gersdorf an der Dissertation mitgearbeitet haben könnte. Dagegen wird jetzt geklagt. Es geht um einen erheblichen Streitwert, den meine Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










