Es ist ein hochbrisantes und zugleich peinliches Versehen: Die Staatsanwaltschaft Göttingen, die bundesweit als Vorreiterin bei der harten Verfolgung sogenannter „Hate Speech“ gilt, hat eine umfangreiche Gerichtsakte an den falschen Empfänger geschickt. Es handelt sich um eine schwere Datenschutzpanne.
Nach NIUS-Informationen handelt es sich um die Akte eines sogenannten Reichsbürgers – ein dickes Schriftstück, das zahlreiche höchstpersönliche und sensibelste Daten enthält. Gelandet ist dieses Konvolut ausgerechnet bei einer Person, die selbst schon mehrfach im Visier ebenjener Staatsanwaltschaft stand. Der Mann, der anonym bleiben möchte, hatte in der Vergangenheit Auseinandersetzungen mit den Behörden, unter anderem weil er Grünen-Politiker beleidigt haben soll. Dafür musste er Bußgelder zahlen – und ist daher alles andere als gut auf die Staatsanwaltschaft zu sprechen. Diese hat die Fehlzustellung gegenüber NIUS bestätigt. „Die Umstände, die letztlich zu der irrtümlichen Zustellung der Akten an Herrn [...] geführt haben, werden derzeit intern geprüft“, hieß es weiter.
Besonders brisant: Die fehlgeleitete Akte enthält zahlreiche intime und persönlichkeitsrechtlich geschützte Informationen – nun liegt sie einer völlig unbeteiligten Privatperson vor. NIUS liegen Beweise vor, die bestätigen, dass es sich tatsächlich um eine Verwechslung handelt: Der Mann, der die Unterlagen erhielt, ist nicht identisch mit der in der Akte behandelten Person.
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