Die fragwürdigen, in weiten Teilen skandalösen Umstände um das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan (BAP) sind bis heute nicht restlos aufgeklärt. Es ist zu befürchten, dass dieses Programm auch zukünftig nicht kritisch ausgeleuchtet werden wird. Das betrifft die Tricksereien der vormaligen Außenministerin Baerbock (Grüne), die Auswahl der angeblich gefährdeten „Ortskräfte“, das Ob bzw. die Frage des Zeitpunkts der Rückführung der Eingeflogenen und die Gesamtkosten. Vor allem auch betrifft es die reale Zahl der nach Deutschland Eingeflogenen (35.000 oder 45.000?) und die NGOs, die hier an Stelle und im Auftrag des Staates mitgemischt haben: vor Ort in Islamabad und in Berlin als Koordinator. Schließlich ist beides ein skandalöses Beispiel, wie der Staat hier parastaatliche Organisationen einspannt und alimentiert.
Bis zum heutigen Tag ist nicht bekannt, welche NGO (oder waren es mehrere?) das Aufnahmeprogramm im Auftrag des Bundes (konkret von SPD-Innenministerin Faeser und Außenministerin Baerbock) vor Ort, also in Pakistan, koordinierten. Die AfD wollte es qua Anfrage wissen, wurde aber „aus Gründen des Staatswohls und zu schützender Grundrechte Dritter“ abgeschmettert. Mit einem Antrag im Organstreitverfahren begehrte schließlich ein AfD-Abgeordneter beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung, dass er dadurch in seinen Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz verletzt worden sei. „Karlsruhe“ aber schmetterte den Antrag am 28. April 2025 ab: Der Antrag sei unzulässig. Der Antragsteller habe nicht substantiiert, also hinreichend dargelegt, dass er durch die eingeschränkte Antwort der Bundesregierung in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte.
Wie die in Berlin ansässige NGO-Koordinierungsstelle zur Abwicklung des BAP verschwenderisch arbeitete, das hat TE bereits am 9. September 2025 näher beleuchtet. Nun sind mit Zeitverzögerung durch einen 38-Seiten-Bericht des Bundesrechnungshofes weitere Skandale innerhalb dieser Koordinierungs-NGO bekannt geworden. Dort heißt es unter anderem: „Weder das BMI noch das BAMF haben bislang den Erfolg der Förderung kontrolliert.“ (BMI = Bundesministerium des Innern; BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem BMI unterstellt)
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










