Bundestagsabgeordnete der SPD haben etwa achtmal so viel Platz in ihrem Sitzungsraum zur Verfügung als Abgeordnete der AfD. Auf jeden Abgeordneten der AfD entfallen 1,5 Quadratmeter, die Sozis haben mehr als 12 Quadratmeter. Denn bekanntlich wollte die SPD nach dem Verlust von etwa einem Drittel ihrer Wähler nicht auch noch den bisherigen Fraktionssaal verlieren und setzte sich damit auch durch. Dort verlieren sich nun die zahlenmäßig geschrumpften SPD-Abgeordneten, die im hinteren Bereich sogar Platz zum Tanzen hätten.
Die mehr als 150 Abgeordneten der AfD drängeln sich hingegen in dem bisherigen Sitzungssaal der FDP zusammen. Der Anspruch der AfD, nach Verdoppelung der Zahl der Abgeordneten nun auch einen entsprechend größeren Sitzungsraum zu bekommen, wurde von den anderen Parteien bekanntlich abgelehnt. Nun prüft man, ob derart beengte Raumverhältnisse überhaupt mit Brandschutzregeln vereinbar sind.
Zuvor war die AfD bereits bei dem Versuch gescheitert, auch einen Vizepräsidenten im Präsidium des Bundestags zu stellen. Theoretisch und nach der Geschäftsordnung steht so ein Vizepräsident jeder Fraktion zu, erst recht also der größten Oppositionsfraktion. Es bleibt allerdings bei dieser Theorie, wenn es den Regierungsfraktionen nicht passt. Denn jeder Kandidat muss praktisch auch gewählt werden und die AfD kann aufstellen, wen sie will, er findet, anders als etwa linke Vorschläge, keine Mehrheit. So wird die größte Opposition von der Führung des Bundestages ausgeschlossen.
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