Sind wir alle Nazis und Verfassungsfeinde?

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Sind wir alle Nazis und Verfassungsfeinde?
Bildquelle: Tichys Einblick

Man muss sich selbst das Böse erschaffen, damit man es heldenhaft vernichten kann. Das steigert die eigene moralische Überlegenheit und sichert ganz praktisch Staatsknete, Karriere und Erfolg. Dämonisierung des politischen Gegners ist zur Hauptbeschäftigung geworden, die nebenbei auch noch davon ablenkt, dass Deutschland Probleme genug hat. Beispielgebend ist das frühere führende Nachrichtenmagazin des Landes.

„Was planen die Verfassungsfeinde?“, titelt der SPIEGEL in seiner Ausgabe nach der Sachsen-Anhalt-Wahl. Nun dürfen Schlagzeilen schon etwas grob und holzschnittartig daherkommen; aber sie müssen im Kern stimmen und durch den eigentlichen Text gedeckt sein.

Alles andere ist nicht nur umjournalistisch, sondern dummes Zeug. Eine Gruppierung oder Partei ist verfassungsfeindlich, wenn sie darauf zielt, zentrale Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzuschaffen oder außer Kraft zu setzen – etwa freie Wahlen, Opposition, unabhängige Gerichte oder Menschenrechte. Das Bundesverfassungsschutzgesetz spricht dann von „Bestrebungen“ gegen diese Grundordnung (§ 4 BVerfSchG). Das Verwaltungsgericht Köln hat im Februar 2026 zwar einen starken Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der AfD gesehen. Es stellte aber zugleich fest, dass diese die Gesamtpartei nicht in einer Weise prägten, die insgesamt die Bewertung als verfassungsfeindliche Grundtendenz rechtfertige. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Bundespartei deshalb vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ behandeln.

Nun kann man journalistisch allerlei Wertungen absondern; und das macht der SPIEGEL ja wie ein Pinscher beim Gassi-Gehen. Hat der SPIEGEL dazu Neues recherchiert? Was macht denn die AfD zu Verfassungsfeinden? Und hier wird’s peinlich:

Die AfD könne erstmals in der Bundesrepublik an einer Landesregierung beteiligt sein oder sie führen, ahnt der SPIEGEL, insoweit noch hart an den Fakten dran. Und dann trennen sich reale Welt und SPIEGEL-Schreibe:

Sachsen-Anhalt soll als „Modell“ für den späteren Machtgewinn im Bund dienen, heißt es da, der ultimative Beweis.

Ziel Berlin? Das mag schon sein. Aber die eigenen politischen Vorstellungen zunächst in einem Land umsetzen zu wollen und dann, wenn möglich, auf der nächst größeren Bühne – das nannte man bisher „Demokratie“. Das darf nicht nur jede Partei; das ist sogar ihr Zweck, liebe Kollegen und Kolleginnen. Schon vergessen?

Schwerster Vorwurf: AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund verlange, die Kernpositionen der Partei müssten bei einem Wahlergebnis von 43,8 Prozent „zu 100 Prozent“ umgesetzt werden. Der SPIEGEL wertet das als Ablehnung demokratischer Kompromisse, fertig ist der Stempel „Verfassungsfeind“.

Auch hier gilt wieder:

Man mag darüber streiten, ob Siegmund auf diesem Weg die notwendige Mehrheit im Landtag für die Wahl zum Ministerpräsidenten erhält – das ist eine Frage der politischen Klugheit und Taktik. Selbstverständlich darf er den Brotkorb hochhängen. Sollte er damit scheitern? Man nennt es wieder Demokratie. Nirgendwo steht auch nur im Ansatz, dass es verfassungsfeindlich sei – im Gegenteil.

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