Die Versammlung der Vertragsstaaten (Assembly of States Parties, ASP) des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat nun den britischen Chefankläger Karim A. A. Khan am Freitag seines Amtes enthoben. 82 der 125 Mitgliedstaaten stimmten in geheimer Abstimmung im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York für die Entfernung des 56-jährigen Juristen. 13 Staaten votierten dagegen, weitere enthielten sich, berichtet die BBC. Es ist das erste Mal in der 24-jährigen Geschichte des Gerichtshofs, dass ein amtierender Chefankläger abgesetzt wird.
Khan wird ein „schweres Fehlverhalten und eine schwere Pflichtverletzung“ vorgeworfen. Die Grundlage für die Entlassung war ein Bericht des Büros der ASP: Das Gremium hatte im Juni 2026 nach einer langen Untersuchung empfohlen, Khan zu suspendieren und den Mitgliedstaaten die endgültige Entscheidung zu überlassen. Khan war bereits im Juni vorläufig von seinen Aufgaben entbunden worden, seine beiden Stellvertreter führen die Amtsgeschäfte seither weiter.
Die Vorwürfe gegen den Briten reichen bis ins Jahr 2024 zurück: Eine Mitarbeiterin des Anklägerbüros hatte Khan beschuldigt, über einen längeren Zeitraum unangemessene und nicht einvernehmliche sexuelle Kontakte zu ihr gesucht und ein Machtungleichgewicht ausgenutzt zu haben. Eine zweite, frühere Beschwerde aus seiner beruflichen Vergangenheit kam dann noch dazu. Eine Untersuchung des UN-Büros für interne Aufsichtsdienste (OIOS) und eine anschließende Bewertung durch ein Richterpanel lieferten unterschiedliche Einschätzungen. Während Teile der richterlichen Prüfung laut Khans Verteidigern „kein Fehlverhalten“ feststellten, kam das ASP-Büro zu dem Schluss, dass eine sexuelle Beziehung in diesem hierarchischen Kontext selbst dann unzulässig sei, wenn sie als einvernehmlich dargestellt werde.
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