Für „Schwachkopf“ gab es eine Hausdurchsuchung, für die Drohungen des Magdeburg-Attentäters nicht

vor mehr als 1 Jahr

Für „Schwachkopf“ gab es eine Hausdurchsuchung, für die Drohungen des Magdeburg-Attentäters nicht
Bildquelle: NiUS

Ganze 105 Mal wurde der Attentäter von Magdeburg laut einer internen BKA-Liste auffällig, bevor er den Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt von Magdeburg verübte. Er drohte öffentlich mit Vergeltung für Deutschland und fragte das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) direkt, ob man erst „20 Leute auf den Straßen von Berlin umbringen muss, um die Gerechtigkeit zu bekommen?“ Doch die Behörden reagierten nicht.

Besonders brisant: Trotz Dutzender Drohungen des späteren Attentäters, trotz zig Warnungen vor der Gefahr, die von dem Mann aus Saudi-Arabien ausging, hielten es die Behörden nie für nötig, härtere Bandagen aufzuziehen und seine Wohnung nach Hinweisen zu durchsuchen. Selbst nach der Drohung „Deutschland wird den Preis dafür zahlen müssen. Einen hohen Preis. Ich versichere Ihnen zu 100 Prozent, dass die Rache bald kommen wird. Auch wenn es mich mein Leben kostet“, lehnte ein Richter und später auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Hausdurchsuchung ab, wie die brisante BKA-Liste belegt.

Anders verhält es sich im Fall des sogenannten „Schwachkopf“-Memes. Da klingelte die Polizei im Morgengrauen.

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