Rona Duwe ist Aktivistin und Autorin, die sich gegen die Transideologie einsetzt, insbesondere gegen hormonelle und operative Eingriffe bei Kindern. Dafür wird sie von Transaktivisten scharf angegriffen. Mit Tichys Einblick spricht sie über die maßgebliche Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Genderdysphorie. Deren Mitautorin Sabine Maur trat von ihren Ämtern als (Vize)Präsidentin zweier Psychotherapeutenkammern zurück, nachdem ein Online-Seminar mitgeschnitten wurde, in dem sie Psychotherapeuten nahelegt, Indikationsschreiben zu manipulieren, um in bestimmten Fällen operative Eingriffe zu ermöglichen. Duwe berichtet auch über den Prozess, den sie bezüglich dieser Sache gegen Sabine Maur gewonnen hat.
Tichys Einblick: Frau Duwe, kürzlich ist Sabine Maur von ihren Positionen als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BTK) und als Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (PTK RLP) zurückgetreten. Transgenderaktivisten sehen darin das Ergebnis einer Kampagne gegen Frau Maur, an der Sie Anteil haben sollen, weil Sie einen Videomitschnitt aus einer Online-Fortbildung geteilt haben, in der Frau Maur als Referentin aufgetreten war. Was genau ist da passiert?
Rona Duwe: Frau Maur hat in diesem Video dargelegt, wie man als Psychotherapeut Regelungen der Krankenkassen zur Kostenübernahme bei genderaffirmativen Eingriffen umgehen kann. Das ist unter anderem deshalb von Bedeutung, weil Frau Maur in ihren offiziellen Positionen als Vizepräsidentin der BTK und Präsidentin der PTK RLP eine wichtige Position innehatte. Eine der führenden Personen im Bereich der Psychotherapie in Deutschland erklärt hier, wie Therapeuten geltende Regelungen unterlaufen können.
Um welche Regelungen handelt es sich?
Aktuell liegt unter dem Diagnoseschlüssel F64 der ICD10 eine recht eindeutige Definition von Transsexualismus vor. Demzufolge gilt als transsexuell, wer von seinem Geburtsgeschlecht ins Gegengeschlecht wechseln will. Das setzt natürlich eine eindeutige Zuordnung voraus, und dadurch ist bei operativen Eingriffen auch klar, in welche Richtung die gehen sollen. Wenn sich jemand als non-binär identifiziert, ist das völlig unklar, da ja die Zuordnung nicht eindeutig ist.
Das Bundessozialgericht hat daher festgestellt, dass sogenannte non-binäre Menschen vorerst keine genderaffirmativen Eingriffe von der Krankenversicherung finanziert bekommen. Es soll durchaus irgendwann Eingriffe für sogenannte non-binäre Personen geben. Aber noch gibt es in Deutschland keine klaren Regelungen, wie Ärzte „Non-Binarität“ richtig diagnostizieren sollen, wie sie verhindern sollen, dass Schäden entstehen, und so weiter. Die Kostenübernahme für diese Eingriffe ist daher ausgesetzt, solange das alles unklar ist.
Grundsätzlich ist es durch das Urteil des Bundessozialgerichts in Deutschland im Moment sehr viel schwieriger geworden, solche Eingriffe durch die Krankenversicherung finanzieren zu lassen. Aus Maurs Sicht ist es unethisch, dass sogenannte non-binäre Menschen von vornherein von einer Finanzierung ausgeschlossen sind. Darum hat sie in der Online-Fortbildung erklärt, dass sie für Menschen, die sich als „non-binär“ erklären, die Diagnose F64 in das Indikationsschreiben schreibt und die erklärte „Non-Binarität“ verschweigt, denn diese führt zur Ablehnung der Krankenversicherungen.
Sabine Maur ist nun mit dem Versuch, Ihnen die Verbreitung des Videos zu untersagen, gescheitert. Wie kam es zu dem Verfahren?
Derzeit wird es von Transgender-Aktivisten so dargestellt, als hätten wir eine transfeindliche Kampagne gestartet. Tatsächlich war mein Ausgangsthread eine kritische Auseinandersetzung zum Thema des geplanten EU-weiten Konversionstherapieverbots, das heißt, dass die Selbstidentifikation auch therapeutisch nicht infrage gestellt werden darf.
Da habe ich Maur als eine der wichtigen Transaktivistinnen in Deutschland genannt und zu meinen Aussagen sozusagen als Beleg das Video eingesetzt. Das Video war da schon vier Monate online. Es kam nicht von mir, mir war nicht bewusst, dass es unerlaubt gefilmt wurde und es hatte bei mir auch keine hohen Zugriffszahlen. Dann kam die Abmahnung. Das habe ich nicht öffentlich gemacht, habe aber durch meinen Anwalt mitteilen lassen, dass ich das nicht unterzeichnen werde.
Maur hatte ihre Persönlichkeitsrechte geltend gemacht und das Urheberrecht. Sie hat argumentiert, dass dieses Video in einer geschlossenen Fortbildung aufgenommen wurde. Wir waren aber der Überzeugung, dass wir dieses Video für ein „Zeugnis der Zeitgeschichte“ halten, denn dieser Leak ist ja von großem öffentlichem Interesse und sollte öffentlich diskutiert werden dürfen. Ohne mein Zutun ist das Video weiter von anderen geteilt worden und war schließlich auch Thema in einem Artikel der WELT. Ich selbst hatte es ab Zeitpunkt der Abmahnung nicht mehr geteilt.
Wir hatten nicht damit gerechnet, dass sie einen Antrag auf einstweilige Verfügung einreicht, da es laut meinem Anwalt für sie riskant war. Erst zu dem Zeitpunkt des Antrags für ein Gerichtsverfahren bin ich dann an die Öffentlichkeit gegangen. Der Verein Frauenheldinnen hat dann begonnen, Geld für den Prozess zu sammeln, und war damit sehr erfolgreich, was das öffentliche Interesse an dem Verfahren bestätigt.
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