„Wenn die Polizei vor der Tür steht, wird jedem Täter klar, dass Hasskriminalität Konsequenzen hat“, twitterte Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 12. November anlässlich des „Aktionstags gegen Hasspostings“. Zahlreiche Bürger mussten an jenem Tag frühmorgens Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen. Doch sind öffentlichkeitswirksame Ermittlungsaktionen zur Abschreckung der Bevölkerung überhaupt rechtens? Und: Ist das Verhalten der Behörden bei derartigen Vergehen wirklich verhältnismäßig?
Bereits Faesers Wortwahl lässt anklingen, dass es der Innenministerin nicht um eine gerechte Behandlung der betroffenen Bürger geht – sondern vor allem um die einschüchternde Wirkung ihrer Aktionstage. Tatverdächtige werden zu Tätern, mutmaßliche Vergehen werden zu Hasskriminalität. Politische Härte, die viele Menschen an anderer Stelle von Nancy Faeser vermissen.
Eine NIUS-Anfrage dazu, ob die Zweckentfremdung von Ermittlungsarbeit zur Abschreckung der Bevölkerung nicht rechtswidrig sei, kommentierte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums (BMI) mit einer Floskel, die man in Faesers Haus inzwischen reflexhaft auf unsere Presseanfragen ausgibt: „Die Worte der Ministerin stehen für sich.“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Da uns Leser aus Bayern besonders viele Hausdurchsuchungen mitteilten, fragten wir auch beim Bayerischen Justizministerium an: „Hält der Minister die Zweckentfremdung von Ermittlungsarbeit zur Abschreckung der Bevölkerung nicht für rechtswidrig?“
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