Medien als Feinde der Demokratie: So äußerte sich Ministerpräsident Daniel Günther bei Lanz. Und er ging sogar noch weiter: Auf die Nachfrage, ob er Zensur und Verbote durchsetzen möchte, antwortete der CDU-Politiker mit einem klaren „Ja“.
Die Kanzlei von Medienanwalt Ralf Höcker hat das Äußerungsrecht in Deutschland maßgeblich mitgeprägt. TE konfrontiert den renommierten Juristen mit der Gedankenwelt des Merkel-Zöglings Günther.
Tichys Einblick: Stimmt das, was Günther behauptet? Können Medien wie TE oder Nius einfach irgendwelche Behauptungen in die Welt setzen – und es braucht deshalb einen starken Staat, der ein Fakt-Checking macht?
Ralf Höcker: Nein, ganz sicher nicht. Die Pressefreiheit – oder das Grundrecht auf Pressefreiheit, auch auf Meinungsfreiheit – setzt gerade voraus, dass die Meinungen, die da verbreitet werden, eben nicht von staatlicher Seite überprüft werden. Denn es geht ja auch darum, den Staat zu überwachen und kritisch zu begleiten bei all dem, was er tut.
Natürlich kann man da keine Qualitätskriterien ansetzen dergestalt, dass man etwa sagt: Presse ist nur das, was qualitativ hochwertig ist – was immer das auch sein mag. Es verbietet sich, solche Bewertungen vorzunehmen. Presse ist erstmal alles das, was nach Presse aussieht und was nach bestimmten Kriterien arbeitet. Man recherchiert, man stellt dar, man hat auch möglicherweise eine eigene Meinung, vielleicht sogar eine Agenda.
Aber dass man dafür Qualitätsmaßstäbe anlegt, das kommt dem Staat nicht zu. Das kommt den Nutzern der Medien zu. Die Nutzer der Medien müssen beurteilen, ob das, was ihnen vorgesetzt wird, qualitativ hochwertig ist, sodass sie dafür etwas bezahlen möchten – oder eben nicht.
Günther meinte auch, dass Medien unsauber berichten würden. Deshalb bräuchte es einen Staat, der das kontrolliert. Wenn eine Falschbehauptung aufgestellt wird: Kann ich als Bürger eigentlich dagegen vorgehen?
Was nicht geht, ist, dass der Staat sich anmaßt, ganz generell darüber zu urteilen, ob irgendetwas, was in einem Medium verbreitet wird, so stimmt oder nicht stimmt. Das kann auch kein Privatmann. Ich kann also nicht die Tagesschau verklagen und sagen: Das, was ihr da über irgendeine Krise im Fernost berichtet, das stimmt faktisch gar nicht. Da habe ich keinen Anspruch darauf als Bürger, so etwas richtig stellen zu lassen. Aber eben auch der Staat hat nicht das Recht, da einzugreifen und zu sagen: Wir prüfen jetzt mal, was dieses Medium alles behauptet – und wenn da irgendwas nicht stimmt, dann gibt es Sanktionen.
Das kann und das darf so nicht sein. Und deswegen: Wer das behauptet oder wer das fordert, der stellt sich außerhalb unserer verfassungsgemäßen Ordnung.
Wäre also die Aussage „Herr Günther ist ein Verfassungsfeind“ erlaubt?
Das ist ja vor allem eine Meinungsäußerung. Das dürfen Sie natürlich sagen. Das habe ich im Übrigen in gewisser Form auch schon so gesagt. Ich habe gesagt: Was er da geäußert hat, ist verfassungsfeindlich. Und daraus zu schließen, dass er ein Verfassungsfeind ist, das ist eine vollkommen zulässige Meinung, die kann man so vertreten. Da gibt es sogar gute Gründe dafür, das so zu vertreten – nach all dem, was er bei Markus Lanz gesagt hat.
Also: Das darf man sagen. Wenn sie das jetzt sagen würden, könnte er zwar versuchen, dagegen vorzugehen. Aber er würde keinen Erfolg haben.
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