Das Oberlandesgericht Rostock hat in zwei Verfahren zwischen AfD-Landtagsabgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern und Kreisverbänden der Linken zugunsten der AfD entschieden. In zweiter Instanz untersagte das Gericht den Linken-Kreisverbänden Rostock und Vorpommern-Rügen, bestimmte Vorwürfe gegen die AfD-Politiker Thore Stein und Enrico Schult weiter zu verbreiten. Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
In einem Verfahren ging es konkret um die Behauptung, die AfD-Abgeordneten hätten während einer Landtagssitzung im April 2025 das Leiden des an Parkinson erkrankten Linken-Abgeordneten Dirk Bruhn imitiert. Stein und Schult hatten den Vorwurf stets zurückgewiesen. Nach Darstellung des Gerichts konnten die beklagten Kreisverbände nicht belegen, dass diese Darstellung der Wahrheit entsprach. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass die Imitation von Bruhn tatsächlich so wahrgenommen worden sei.
Zudem untersagte das Gericht den Linken-Verbänden, AfD-Abgeordnete als „politische und menschliche Arschlöcher“ zu bezeichnen. Das Gericht wertete die Äußerung als Beleidigung und rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Aussage war von Bruhn getätigt und von den Verbänden in Pressemitteilungen weiterverbreitet worden.
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